Monatsschrift für Geschichte und Wissenschaft des Judentums
- Journal
- Monatsschrift für Geschichte und Wissenschaft des Judentums
- Volume
- 78 (1934)
- Issue
- Heft 1
- Article
- Familienreinheit und Sittlichkeit in Sepphoris im zweiten Jahrhundert
- Date
- 1934-01-01
- Page
- Seite 159 (sequence 34)
- Language
- German
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Familienreinheit und Sittlichkeit in Seppkoris im 2. Jahrh. 159 vertretende Hohepriester, welche Frau ist uns angemessen P1 Doch im Falle von vornehmen Familien hat das Wort, obwohl selten, eine etwas verschiedene Bedeutung: Die Aussage des Er־־ wachsenen über das, was er als Kind hörte, sah oder tat, wird als glaubwürdig angenommen: So sagte mir mein Vater: diese Familie ist rein, טהורה, jene Familie ist unrein, טמאה, und wir aßen gelegentlich der קצצה, als die Tochter Ns NN ehelichte, und wir trugen, ich selbst, Hebe vom Teige und die Gaben von geschlachtetem Vieh zu N., dem Ahroniden. Und was bedeutet קצצה? Eine weitere Baraitha sagt: Wenn einer der Brüder in der Familie eine ihm nicht angemessene Frau ehelichte, brachten die Mitglieder der Familie ein mit Frucht gefülltes Faß, zerbrachen es auf dem freien Platze des Ortes und sprachen: Brüder, Haus Israel, höret! Unser Bruder N. ehelichte eine Frau, die ihm nicht angemessen ist, und da wir befürchten, daß seine Kinder sich mit unseren Kindern vermengen könnten, kommt und nehmt euch ein Wahr- Zeichen für spätere Geschlechter, damit seine Nachkommen sich mit unseren nicht vermengen! Das ist קצצה, und die Aussage des Erwachsenen über seine Teilnahme an ihr als Kind ist glaub־־ würdig2. Da von der befürchteten Vermengung der Nachkommen gesprochen wird, scheint hier nicht bloß von der Unebenbürtigkeit der Frau die Rede zu sein, sondern auch von einem Familien־־ makel, der ihr anhaftet und sich fortpflanzt. Denn derselbe Aus־־ druck bedeutet im Falle des Ahroniden ohne Zweifel einen Familienmakel der Frau, der für ihn von ernsten Folgen ist, wie die Baraitha lehrt3: Zehn Ahroniden gibt der Landwirt auf der Tenne keinen Anteil an der Priesterhebe . . ., dem, der eine ihm nicht angemessene Frau geehelicht hat; er aber darf allen Priesterhebe ins Haus schicken, mit Ausnahme des levitisch verunreinigten und dessen, der eine ihm nicht angemessene Frau geehelicht hat. Hier handelt es sich um eine Frau, die der Ahronide nach dem Verbote in Lev. 217 und in weiteren rabbinischen Regeln der 1 Lev. r. 20, 10; Pesikt. 172 b; Tanh. 6 ,אחרי; B. 7; Midr. Psalm 78, 18; Bacher, Palast. Amoräer II, 351. 2 Kethub. 28 b ־unten; Tos. 3, 3; jer. II, 26 d, 68; Krauß, Archäologie, II, 33; 454, 283. 3 Tos. Therum. 10, 18; Baraitha Jebarn. 99 b.