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Monatsschrift für Geschichte und Wissenschaft des Judentums · 1934-01-01 · Heft 1 · p. Seite 152

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Journal
Monatsschrift für Geschichte und Wissenschaft des Judentums
Volume
78 (1934)
Issue
Heft 1
Article
Familienreinheit und Sittlichkeit in Sepphoris im zweiten Jahrhundert
Date
1934-01-01
Page
Seite 152 (sequence 27)
Language
German
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152 A. Büchler Makel behaftet erklärte. In b. Jebam. 45 a sagt R. Josua b. Levi, ohne frühere Gewährsmänner zu nennen, aber offenbar bloß als eine Variante der Entscheidung des R. Jehudah I, daß das Kind מקולקל; beschmutzt ist. In der Fortsetzung des j. Berichtes ging R. Jonathan, der Freund des R. Haninah und des R. Jannai, mit R. Jehudah II nach dem Badeorte Gadara und entschied dort in einem praktischen Falle, daß das Kind unbemakelt ist, wie oben die Lehrer des Südens und die Babyloniens und wie ursprünglich R. Jehudah I. Nach der Meldung des R. Hizkijah in Zeile 19 reiste R. Hama, R. Haninahs Sohn, öfter nach dem Badeorte Gadara, und als er einmal von dort zurückkehrte und seinem Vater erzählte, daß es dort Bemakelte gebe, warnte ihn R. Haninah, weder nach der einen, noch nach der anderen Lehrmeinung zu entscheiden. Somit gab R. Haninah seine von R. Jehudah I übernommene Ansicht, daß das Kind Mamzer ist, später auf, nahm aber die entgegengesetzte Meinung, daß das Kind unbemakelt ist, nicht an, sondern, wie seine Warnung an seinen Sohn R. Hama zeigt, schloß sich der oben von R. Jannai dem R. Jehudah I zugeschriebenen vermittelnden Entscheidung an, daß das Kind weder unbemakelt noch schwer bemakelt, sondern nur beschmutzt ist. Der Babylonier Rabh lehrt auch in diesem Berichte in einem praktischen Falle folgerichtig, daß das Kind unbemakelt ist, während sein babylonischer Zeitgenosse Samuel nach dem Rate, den der bei der• Entscheidung anwesende R. Hama b. Gurja dem Fragesteller nach der günstigen Antwort Rabhs gab, sich schleunigst zu entfernen, bevor Samuel kommt und das Kind als bemakelt erklärt, seine ursprüngliche, erleichternde Meinung muß auf gegeben haben. R. Abba b. Zabdai, der in Sepphoris R. Haninah und in Babylonien Rabh und dessen Schüler R. Huna hörte1, entschied in Gegenwart der im Lehrhause anwesenden Lehrer, wohl in Tiberias, daß das Kind unbemakelt ist. Schließlich sei noch auf eine praktische Entscheidung des R. Johanän in Jebam. 46a hingewiesen. R. Hijja b. Abba ging einmal nach גבלא und fand dort Jüdinnen, die von Proselyten, die wohl beschnitten waren, aber das vorgeschriebene Tauchbad nicht genommen hatten, schwanger waren. Als er diesen Sach- 1 Bacher, Pal. Amoräer III, 533.

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