Monatsschrift für Geschichte und Wissenschaft des Judentums
- Journal
- Monatsschrift für Geschichte und Wissenschaft des Judentums
- Volume
- 78 (1934)
- Issue
- Heft 1
- Article
- Familienreinheit und Sittlichkeit in Sepphoris im zweiten Jahrhundert
- Date
- 1934-01-01
- Page
- Seite 148 (sequence 23)
- Language
- German
- Belongs to
- article
- OCR quality
- 91% known words query
- IRI
…/2829132-2829999-2830001-2849882--52532-2850066- Visual Library
- page viewer of the UB Frankfurt
OCR text
148 A. Büchler das Kind der Jüdin aus dem Umgänge mit dem Heiden oder dem Sklaven als Mamzer zu betrachten, wie ein Geschlecht später Rabh und Samuel in Babylonien das Kind als unbemakelt, כשר, erklärten. Was R. Jehudah I bewog, seine erste, erleichternde Ansicht aufzugeben und das Kind als Mamzer zu stempeln, wird nicht gemeldet; vielleicht forderten es die Zustände in Sepphoris, wo er die letzten 17 Jahre seines Lebens verbrachte (jer. Kilaj. IX, 32 b, 27), die öfters wiederkehrenden Fälle geschlechtlichen Umgangs von Jüdinnen mit Nichtjuden und Sklaven, strengere Maßregeln zu treffen. Daß die strenge Entscheidung die letzte Stufe seiner wechselnden Anschauung war, folgt aus seiner Kodifizierung derselben in der Misnah Jebäm. 7, 5.71. Es liegt nahe, daß R. Jehudah I hierin der Lehrmeinung des R. Meir folgte, die außer in dem bereits angeführten Ausspruche (oben S. 14) auch in Baraitha Jebam. 99 a verzeichnet wird2. Worauf R. Meir selbst seine Ansicht von dem schweren Makel des von der Jüdin geborenen jüdischen Kindes gründete, ist nicht ersichtlich, da keine der drei Bestimmungen des Ursprungs des Mamzer von Lehrern der vorhadrianischen Zeit in Judäa, in Jebam. 4, 13, den Nichtjuden und den Sklaven einschließt. Da hieraus zu erkennen ist, daß die Entstehung eines Mainzers aus dem geschlechtlichen Umgänge der Jüdin mit dem Nichtjuden oder‘ dem Sklaven den Lehrern, die sich mit der Frage des Ursprungs des Mamzer vor dem Jahre 135 in Judäa befaßten, nicht bekannt war, so ist die Frage, wie auch die Namen der an ihr zuerst beteiligten Lehrer, R. Jose b. Halaftha, R. Simon b. Johai und R. Meir, nahelegen, erst in Galiläa nach dem Jahre 138 gestellt und von den dort herrschenden Verhältnissen angeregt worden. R. Meir lehrte eine Zeit lang in Liberias und, wie es scheint, vorher in 1 בת ישראל לכהן ובת כהן לישראל וילדה הימנו בת והלכה הבת ונישאת לעבד או לנכרי וילדה הימנו 5בן הרי וה ממזר vgl. Sifra Lev. 22n, 97 c oben. Wie schon früher bemerkt (S. 7,4.), ist נישאת hier, wie auch in anderen ähnlichen Regeln, wie schon Tosaföth Jebam. 69 b ונישאת bemerken, ohne aber yeine Lösung der »Schwierigkeit zu bieten, schwer verständlich, da קידושין und Ehe bei Nichtjuden und Sklaven keine Anwendung finden; der gebräuchliche Ausdruck ist, wie schon hervorgehoben, שבא על בת ישראל. 2 תניא היה רבי מאיר אומר י י שיחרר את השפחה. ובא עליה העבד הרי כאן גר ונכרי ועבד וממזר, s. Kali; Tos. Kidd. 5, 12; Jer. III 64 d, 72ff.