Monatsschrift für Geschichte und Wissenschaft des Judentums
- Journal
- Monatsschrift für Geschichte und Wissenschaft des Judentums
- Volume
- 78 (1934)
- Issue
- Heft 1
- Article
- Familienreinheit und Sittlichkeit in Sepphoris im zweiten Jahrhundert
- Date
- 1934-01-01
- Page
- Seite 146 (sequence 21)
- Language
- German
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146 A. Büchler seitens des Nichtjuden oder des Sklaven befaßt, aber auf den Makel der Kinder aus diesem Umgänge überhaupt mit keinem Worte eingeht; und es ist von Interesse, daß anderseits in der langen Verhandlung von einer Anzahl von Lehrern über den Makel des Kindes keine darauf bezügliche Äußerung R. Iämaels angeführt wird, offenbar weil nach den Quellen des babylonischen Talmuds in den Lehrhäusern in Palästina und Babylonien keine bekannt war. Dagegen in Kidd. 75 a ff. in der Verhandlung über die bemakelten Personen, die kein jüdisches Mädchen zur Frau nehmen, aber nach der ohne Urheber verzeichneten und R. Meir gehörigen Ansicht untereinander heiraten dürfen, Kidd. 4, 3, nach R. Jehudah es auch untereinander nicht tun dürfen, und nach R. Eleazar diese Ehe nur, wenn der Makel beider Parteien unzweifelhaft ist, gestattet ist, nicht aber zwischen Personen, deren Makel entweder in beiden Parteien oder bloß in einer derselben zweifeJhaft ist, z. B. in einem Samaritaner, wird berichtet, daß R. Dimi aus Palästina nach Babylonien die Erklärung brachte, daß R. I§mael die Meinung R. Akibas teilte, daß das Kind der Jüdin aus ihrem Umgänge mit dem Nichtjuden oder dem Sklaven Mamzer ist1. Aber nicht nur wird für diese in den palästinischen Schulen vorgeschlagene Erklärung kein Ausspruch des R. ISmael und des R.Akiba als Beleg angeführt, sondern der Talmud widerlegt auch die Erklärung als unhaltbai durch den Hinweis auf die oben angeführte Regel des R. Ismael über die Bemakelung der Jüdin durch den geschlechtlichen Umgang des Nichtjuden oder des Sklaven. Es ist aus der Verhandlung völlig klar, daß dem Urheber der von R. Dimi gemeldeten Erklärung weder von R. ISmael, noch von R. Akiba ein auf das Kind bezügliche! Ausspruch bekannt war, und auch die babylonischen Schulen nicht in der Lage waren, einen solchen Ausspruch anzuführen, aus dem einfachen Grunde, weil erst die Schüler R. Akibas in den in Galiläa erkannten Familien- Verhältnissen die Veranlassung fanden, sich mit der Frage zu befassen. Allerdings ist nicht zu leugnen, daß auch in jer. Jebam. VII 8b, 65-74, R. Johanan im Namen des R. Iämael sagt: Das Kind aus dem geschlechtlichen Umgänge der Jüdin mit dem Nichtjuden oder dem Sklaven ist Mamzer. Es ist dieselbe Verhand- 1 Vgl. auch Tosaföth s. v. ורבי.