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Monatsschrift für Geschichte und Wissenschaft des Judentums · 1934-01-01 · Heft 1 · p. Seite 137

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Journal
Monatsschrift für Geschichte und Wissenschaft des Judentums
Volume
78 (1934)
Issue
Heft 1
Article
Familienreinheit und Sittlichkeit in Sepphoris im zweiten Jahrhundert
Date
1934-01-01
Page
Seite 137 (sequence 12)
Language
German
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IRI
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Familienreinheit und Sittlichkeit in Sepphoris im 2. Jahrh. 137 dir, was du mich gefragt hast1. Da die beiden Lehrer sich offenbar im selben Orte befanden, trug sich der Vorfall möglicherweise in USa zu, wo die Lehrer Galiläas nach der Wiederherstellung geordneter Verhältnisse nach der Einstellung der hadrianischen Religionsverfolgung sich einige Jahre hindurch zur Regelung des religiösen Lebens und zur Erörterung praktischer Fragen und zur Beschlußfassung mehrere Mal im Jahre zusammenfanden und wo R. Jehüdah ständig wohnte2. Oder wurde die Frage im Wohnorte des R. Jose gestellt, in Sepphoris, oder in Tiberias, wo beide Lehrer eine Zeit lang nebeneinander wohnten?3 Das Mädchen, oder die Frau, war zumindest dem Proselyten, der sie ehelichen wollte, als Mamzerin bekannt, und er scheint auch vermutet zu haben, daß die Ehe mit ihr möglicherweise unzulässig sei. Wie sie zu dem schweren Makel der Mamzerin kam, ist nicht angedeutet; da aber der Makel nach Deut. 23,3 sich durch zehn Geschlechter vererbte und auch die Lehrer in den bereits ange״ führten Stellen, Kidd. 3,13; Baraitha Jebam. 37b, die Vererbung als unbestritten voraussetzen4, könnte dieses Mädchen ihren Make! von ihrem Vater geerbt haben. Da das in Ehebruch gezeugte Kind schon von Lehrern in den Tagen Hillels unstreitig als Mamzer 1 Jer. Kidd. III, 64 c, 48, aramäisch. In der akademischen Erörterung in Baraitha b. Kidd. 72b unten: תנו רבנן! גר נושא ממזרת דברי רבי יוסי, רבי יהודה אומר גר לא ישא ממזרת gestattet R. Jose dem Proselyten eine Mamzerin zu ehelichen, ohne jede Beschränkung, während R. Jehudah die Ehe ganz verbietet; und in Baraitha 67 a oben: תניא גר שבשא ממזרת הוולד ממזר דברי רבי יוסי lehrt R. Jose, daß das Kind aus der Ehe des Proselyten mit der Mamzerin Mamzer ist. Da er hierin mit R. Jehudah übereinstimmte, und in Tos. Kidd. [-5, 2: גר ועבד משוחרר מותרין בממזרת והוולד ממזר דברי רבי יוסי, ausdrücklich lehrt, daß der Proselyt und der befreite Sklave eine Mamzerin heiraten dürfe und das Kind aus solcher Ehe Mamzer ist, ist es befremdend, daß er die Ehe ohne Warnung gestattete und hierdurch die Vermehrung von Mamzeren nicht zu verhindern versuchte. Vgl. auch Baraitha Kidd. 75 a unten: תביא גר עד עשרה דורות מותר בממזרת מכאן ואילך אסור בממזרת, ויש אומרים עד שישתקע שם.: עבודה זרה ממנו• 2 Cant. r. 2, 5,3 : חלקו כבוד לרבי יהודה; שהיה בן עיר, vgl. Semah. XI,4; Tos. Megill. 2, 8; jer. II, 73 b, 59; Tos. ‘Erub. 7, 7; Tos. Mikv. 6, 2. 3 MGWJ 76, 1932, 419 ff. 4 Vgl. Büchler in Schwarz-Festschrift, 140—150, besonders 142, 1. R. Simlai in jer. Kidd. III, 64 d, 70; b. 69 a entschied in Antiochien in einem praktischen Falle nach R. Tarfon in Kidd. 3, 13; ebenso R. Simai in כפר ספורייא, daß Mamzere gereinigt werden können.

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