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Monatsschrift für Geschichte und Wissenschaft des Judentums · 1934-01-01 · Heft 1 · p. Seite 130

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Journal
Monatsschrift für Geschichte und Wissenschaft des Judentums
Volume
78 (1934)
Issue
Heft 1
Article
Familienreinheit und Sittlichkeit in Sepphoris im zweiten Jahrhundert
Date
1934-01-01
Page
Seite 130 (sequence 5)
Language
German
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130 A. Büchler gefährlichen Mißbrauch zu: steuern;j den , ersten ,Grad des Bannes und die; anderen zwei : Strafen, an wendeten. •v 5 Andererseits setzt;der Gebrauch־ solcher Schimpfwörter und beleidigender/ Bezeichnungen voraus• daß es in Sepphoris und anderen ■f׳galiIäiächeh’J Orten unter־ den Juden um die Mitte des zweiten Jahrhunderts? Personen יga/b;;die: als Sklaven, Mamzere oder Bösewichte bekannt waren und deren Vorhandensein in' der jüdischen Bevölkerung zur Verwendung der Bezeichnungen.■ als Anlaß diente.1 Soweit bekannt, gab es damals keinen Juden, der sich aus Not freiwillig als zeitweiligen Sklaven verkaufte oder der für unersetzten Diebstahl von׳ einem; jüdischen Gerichte als hebräischer Sklave verkauft wurde, da zumindest nach;Baraitha Gittin 65 a das betreffende Gesetz in Exod 21aff; 222b nur so־־ lange in Kraft blieb, als das Jubeljahr beobachtet wurde. Das einzige Beispiel berichtet- Josephus; Antiquit; XVI, 1 ff., aus der Regierungszeit' des Königs Herodes, der ein Gesetz schuf, wonach jüdische Diebe an Nichtjuden ins Ausland verkauft werden sollten. Aber abgesehen davon, daß diese grausame Maßregel, wie Josephus mit Recht bemerkt, gegen das jüdische Gesetz verstieß1, ist sie überhaupt nicht auf Exod 22a gegründet; sondern eine willkürliche Strafe von großer Härte.; Zwar legt' Josephus das biblische Gesetz so aus, als ob es zu seiner Zeit: noch in Kraft gewesen wäre und auch beobachtet wurde: Antiquit. III,; 282';; IV, 271 ff.; aber dieses ist bloß seine Art der Darstellung für römische Leser. Auch die. rabbinische Literatur hat kein Beispiel eines: solchen jüdischen Sklaven erhalten2, und. die Halakhah׳ handelt wohl von der Stellung des hebräischen Sklaven, z’; B. beim Pesahopfer 3, unterscheidet zwischen hebräischen : und 'heidnischen Sklaven, und erweckt damit den Eindruck tatsächlicher Zustände,: trägt aber! in Wirklichkeit nur akademische Regeln , vor;, die ursprünglich aus der Auslegung des biblischen Gesetzes sich ergaben. Dagegen waren in Judäa vor dem׳ hadriäiiischen; Kriege heidnische Sklaven : 1 Vgl. Weyl, Strafgesetze, bei Josephus, S. 120,: 14. . : 2 M.; Olitzki in Berliner-Hoffmanns Magazin, XVI, 1889, 74:—83. 3 Tos. Pesah. 7,' 9; b. 88 a in zwei Baraithas; 8, 6 ־J 18;; Sklaven Agrippas I'beim Pesähopfer in Baraitha Pesah. 88 b; vgl. auch Antiquit. 4, 8, 12׳ .209 ״ : .K-.-i. :■! :! /!

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