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Monatsschrift für Geschichte und Wissenschaft des Judentums · 1934-01-01 · Heft 1 · p. Seite 128

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Journal
Monatsschrift für Geschichte und Wissenschaft des Judentums
Volume
78 (1934)
Issue
Heft 1
Article
Familienreinheit und Sittlichkeit in Sepphoris im zweiten Jahrhundert
Date
1934-01-01
Page
Seite 128 (sequence 3)
Language
German
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128 A, Büoliler Schreibrohr, die Tinte, das Schreibmaterial (שטר) und die Zeugen bringt und spricht : Kommt und schreibt über ihn, daß er keinen Anteil an Dem hat, der das Zinsennehmen verbot, und leugnet Den, der durch sein Wort die Welt erschuf. Zum Verständnis der drei Sätze der Baraitha Kidd. 28 a ist zunächst'zu bemerken, daß im zweiten: Wer seinen Genossen und dem Beleidiger ans Leben gehe. In jer. ist wohl das bezeichnende מבקש als das erste Wort genannt, aber es folgt darauf der Infinitiv לירד, wo Tos. שבפול hat, während Kidd. und b. BM das Mittelwort יורד haben; dieses spricht dafür, daß auch in jer. שברד gelesen werden soll. Was die Bedeutung des Satzes יורד עמו לחייו betrifft, erklärt ihn Rasi in Kidd.: das Gericht steht dem Beleidigten nicht zur Verfügung, den Beleidiger zu bestrafen, aber der Beleidigte darf ihn hassen und auch seinen Lebensunterhalt vermindern und in sein Handwerk eindringen. In BM führt er diese Erklärung als zweite mit שמעתי an und bekämpft sie, weil er es auffallend findet, daß die Lehrer es einem Juden gestattet haben sollen5 sich zu rächen und Böses zu vergelten; und ferner heißt es, Kethub. 50 a: R. Jishak sagte: In Usa verfügten die Lehrer, daß der Vater sich mit seinem Sohne bis zu dessen zwölftem Jahre abgebe, von da ab יורד עמו לחייו; da es hier kein Eindringen in sein Handwerk geben kann, bedeutet es, daß er ihn züchtige und zwinge, Thorah zu lernen. Aus gaonäischen Responsen führen Tosaföth s. v. אדם die Erklärung des R. Sadok an: Der Beleidigte darf ein Drittel des Getreides des Beleidigers verbrennen, was Tosaföth sehr auffallend finden und nach dessen Quellen fragen; vgl. jedoch die Bemerkung des R. yisda zu II Sam 143 in Sotah 11a oben. Für Rasis eigene Erklärung: רגיל להתקוטט עמו כאילו הכהו וכאילו בא להרגו, er zankt mit ihm oft, als ob dieser ihn geschlagen und als ob er ihn hätte tödten wollen, könnte auf Exod. rab. 1, 1 hingewiesen werden: Wenn Einer seinem Genossen meldet, daß N. dessen Sohn schlug, geht er N. ans Leben. Es sei noch bemerkt, daß die Verfügung der Lehrer in Usa sich in Wirklichkeit auf die Erklärung in Kethub. 50 a unten bezog: Unsere Lehrer in Jamnia, nach Anderen R. Eliezer, trugen vor, daß Psalm 1063 sich auf den beziehe, der seine unmündigen Söhne und Töchter ernährt; vgl. 49 aff., und die Meldung in 49 b: R. Simon b. Lakis sagte im Kamen des R. Jehudah b. R. Haninah: In Usa verfügten die Lehrer, daß der Vater seine unmündigen Söhne und Töchter ernähre.. Demnach darf der Vater seinem Sohne nach dessen zwölftem Jahre den Unterhalt vermindern. In jedem Falle ergibt sich aus dem zweimaligen Gebrauche des Satzes יורד עמו לחייו seitens des R. Jose b. Halaftha und der Verwendung desselben im Falle von Beschimpfung, daß die anonyme Baraitha in Kidd. 28 a von ihm stammt. Und es würde ferner mit hoher Wahrscheinlichkeit folgen, daß derselbe Satz in der Formulierung des angeführten Beschlusses der Lehrer in Usa, zu denen auch R. Jose gehörte, von diesem herrühft.

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