Monatsschrift für Geschichte und Wissenschaft des Judentums
- Journal
- Monatsschrift für Geschichte und Wissenschaft des Judentums
- Volume
- 77 (1933)
- Issue
- Heft 1
- Article
- [Rezension]
- Date
- 1933-01-01
- Page
- Seite 71 (sequence 3)
- Language
- German
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Besprechungen 71 des Midrasch in der nichtjüdischen Welt nicht berücksichtigt. Aber dieser methodische Unterschied tritt zurück hinter dem Gesamteindruck der einheitlichen weltanschaulichen Grundlage: alle Mitarbeiter stellen der Denkweise des Mannes sehr nahe, dem die Festschrift gewidmet ist, dem ־־die jüdische ,,Orthodoxie“ oder ,,Gesetzestreue“ nicht eine mögliche Spielart des Judentums, sondern dessen einzige geschichtlich echte, logisch folgesüchtige und zulcunftsfähige Auffassung bedeutet. Auf dieser. Voraussetzung bauen sich die Beiträge des hebräischen Teiles zur Talmuderklärung und zur Halachaforschung auf, aus denen wir das sehr behutsam abgewogene Gutachten des Rabbiners der Frankfurter Religionsgesellschaft über die ,,Geburtenregelung“ herausheben (er hält sie bei der Bedrohung des Lebens durch eine neue Schwangerschaft nicht für ausgeschlossen). Dem Nachweise des Rechtes obiger Grundauffassung dient ein großer Teil der deutschen Beiträge. Allgemein suchen Jung (mit besonderer Berücksichtigung der amerikanischen Verhältnisse) und R. Weiß die gesetzestreue Auffassung zu verteidigen; Josef Carlebach weist die Berechtigung einer ethischen Politik im prophetischen Sinne nach; Wohlgemuth nimmt kritisch, aber im großen und ganzen zustimmend, zu Scheler Stellung. Der geschichtlichen Apologetik dient Weinbergs Aufsatz über die Targumim, der sich für die Verteidigung des hohen Alters aramäischer Übersetzungen auf Sehaeders Esra-Bueh hätte berufen können, und die Arbeit Kleins, dem wir grundsätzlich darin zustimmen können, daß der Unterschied zwischen dem Maimuni der halachischen und der philosophischen Schriften sowohl von liberaler Seite wie von S. R. Hirsch etwas überspannt worden ist. Die Frömmigkeit, deren geschichtliches und grundsätzliches Recht damit verteidigt werden soll,.■ist• keineswegs ein ,,verknöcherter Ritualismus“. Ein Gleichnis des ״Chofez Chajim“ (in! hebräischen Teil) erläutert die Forderung der Herzensfrömmigkeit: wer sich begnügt, das Gebot dör Gottesliebe (im Schma) zu verlesen, aber nicht danach handelt, gleicht dem Diener, der sich rühmt, daß er sich häufig mit seiner Dienstanweisung befaßt, sie aber nicht befolgt. Noch anschaulicher machen Weyl, Unna und Schachnowitz dies Frömmigkeitsideai durch Hinweis auf die Führer der ethischen und mystischen Bewegungen im Judentum. Aber natürlich soll sich diese Herzensfrömmigkeit in den überlieferten Formen des jüdischen Gesetzes ausleben. Wie man heute junge jüdische Menschen mit den Mitteln neuzeitlicher Pädagogik diesem Ziele zuführt, versucht der Leiter der S. R. Hirsch- Realschule zu zeigen; wie man dem orthodoxen Standpunkt politisch zu Macht und Geltung verhilft, möchten P. Kohn und Esra Munk dartun; auch Moses Auerbachs Bericht über die Stellung der deutschen Orthodoxie zu kulturellen und politischen Fragen ist natürlich kritisch gefärbt. So .greifen denn die verschiedenen Aufsätze ergänzend ineinander; aus der Festschrift, deren erstaunlich billiger Preis besonders zu rühmen ist, ergibt sich noch deutlicher als aus der warmen, jedoch nicht überschwengliehen biographischen Einleitung der Sinn der Lebensarbeit des Mannes, dem das Buch gewidmet ist: dem weltoffenen gesetzestreuen Judentum