Monatsschrift für Geschichte und Wissenschaft des Judentums
- Journal
- Monatsschrift für Geschichte und Wissenschaft des Judentums
- Volume
- 77 (1933)
- Issue
- Heft 1
- Article
- Schlußwort
- Date
- 1933-01-01
- Page
- Seite 43 (sequence 26)
- Language
- German
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Klausners Jesus־Werk 43 anschauung* beherrscht, daß im alten Kampfe gegen Pharisäertum und Gesetzesprinzip der Ethik die Führerschaft gehörte., Damit ist zugleich auch der hellste Goldgrund für die heftigsten antipharisaischen Angriffe gemalt. Was diese in der Folgezeit für die Gestaltung des jüdischen Schicksals bedeuteten, wird auch Klausner nicht unbekannt sein. Doch wir kommen jetzt zum schwersten und entscheidensten Punkt, zur Verurteilung und Hinrichtung Jesu. Hier also (S. 482) spricht Klausner der jüdischen Tragik das Wort! — Er hat aber sachlich nichts anderes zu sagen, als daß der Widerstand, den Pilatus dem Synhedrialbeschluß gegenüber geleistet haben soll, unhistorisch sei. Neu ist die Sache nicht. Man vgl. Eschel״ bacher, Das Judentum und das Wesen des Christentums (S. 44 ff.). Doch das ist nur eine winzige Teilfrage. Viel schwerer ist das Problem des Synhedrialbeschlusses selbst. Kann ein unvoreingenommener Kritiker von heute das Todesurteil Jesu durch einen jüdischen Gerichtshof als historisch gelten lassen? Hier hätte Klausner eine der vielen Gelegenheiten, vielleicht die beste, nicht nur als Jude, sondern auch als unbestechlicher Freund der Wahrheit dankenswerte Aufklärungsarbeit zu leisten. Und damit hätte er auch die jüdische Tragik in ein besseres Licht gerückt, — Er tut es nicht. Die sachlichen Schwierigkeiten, die sich einer jüdisch״ gerichtlichen Verurteilung Jesu entgegenstellen, stören ihn nicht. Dagegen kommt Hans Lietzmann zu folgendem Ergebnis: ״Der Bericht über die Nachtsitzung des Synhedrions ist wirklich ein Fremdkörper in dem großen Petrusbericht, der ursprünglich nur eine kurze Beratung des Synhedrions in der Morgenfrühe kannte (151). Nach ihm, als dem zuverlässigsten Zeugen, ist vor der jüdischen Behörde überhaupt nicht über Jesus Gericht gehalten worden, sondern man hat ihn. ohne weiteres dem Prokurator übergeben־/' (Sitzungsberichte der Preußischen Akademie der Wissenschaften, philo״ sophischdiistorische Klasse Jg. 1931 S. 319—320.) — . Das Wesentliche ist, daß der römische Prokurator Jesus als ,Judenkönig‘ zum Tode ver״ urteilt und ans Kreuz schlagen läßt: das war die gewöhnliche Todesart für Landfriedensbrecher“ (ebd. 320). Soviel zu den sieben Fragen Klausners. Darüber hinaus wollen wir hier nicht gehen. Doch glauben wir schon in dem Bisherigen genügend gezeigt zu haben, daß man die einseitige Beurteilung des pharisäischen, nomistischen und im allgemeinen des jüdischen Standpunktes, die uns in Klausners Buch mehr oder weniger deutlich entgegentritt, weder als Zeichen unbeug״ samer Objektivität, noch als Ausfluß überparteiischer Wissen״ schaftlichkeit zu buchen hat. Diese Erkenntnis ist um so wich״ tiger, als Klausner die Existenzberechtigung des Judentums von einer Ergründung des Lebens und der Lehre Jesu abhängig machen möchte, und weil Klausner andererseits den Anspruch erhebt, ״in der Geschichte Israels ein leeres Blatt gefüllt zu