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Monatsschrift für Geschichte und Wissenschaft des Judentums · 1933-01-01 · Heft 1 · p. Seite 29

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Journal
Monatsschrift für Geschichte und Wissenschaft des Judentums
Volume
77 (1933)
Issue
Heft 1
Article
Schlußwort
Date
1933-01-01
Page
Seite 29 (sequence 12)
Language
German
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Klausners Jesus-Werk 29 vergessen. Es ist hier noch zu beachten, daß die liberale Jesus״ konzeption, der sich Klausner zu einem guten Teil anschiießt, einmal mit apologetischen Interessen zusammenhängt, mit denen Klausner als Jude nichts zu tun haben sollte, zum zweiten aber dem vergangenen Jahrhundert angehört und in neuerer Zeit immer mehr zurückgedrängt wird. Klausner steht hier also mit seiner Entlehnung weder auf neutralem Boden noch auf dem neuesten Stand der Forschung. Die Konstruktion eines Gegen״ satzes zwischen Jesus und ״Gesetz“ im Sinne eines Komplexes von rein religiösen Observanzen ist unter bestimmten dogma״ tisch״apologetischen Voraussetzungen entstanden. Die Ursprung״ liehen Gegensätze waren, wie bereits angedeutet, ganz andere. Nicht nur steht Klausner auf fremdem Boden, sondern er sieht mit einer gewissen Verleugnung des neutralen Standpunktes über das geschichtliche Kernproblem hinweg. Nicht Jesus oder religiöse Observanz war die einstige Frage, sondern Jesus oder jüdische Observanz bzw. J u d e n t u m war zur Wahl gestellt. Wie abwegig es ist, Observanzen als solche in den Mittelpunkt religionsvergleichen״ der Untersuchungen zu stellen, zeigt der Entwicklungsgang des Christentums selbst1. Das von seiten liberaler Kritik oft geltend gemachte Moment der Irrationalität, oder Unaufklärbarkeit, das nicht selten als Begleiterscheinung von rein religiösen Obser״ vanzen auftritt, konnte von Naturen innigen Religionslebens niemals allzu ernst genommen werden. Und gerade solche Naturen standen im Brennpunkt jener Bewegungen, die Klausner zu zeichnen versucht. Der antike Mensch mit seiner mystisch veranlagten Glaubensnatur ist es ganz besonders, der eine innige Sehnsucht nach göttlicher Nähe empfand, mit der sich zwangsläufig eine tief sitzende Ritenbedürftigkeit verband. Dieser gegenüber muß die Gesetzeskritik Klausners als ein wirk״ lichkeitsfremder, ort״ und zeitentrückter Gedankengang er״ 1 Auf die einzelnen Beispiele halachischer Observanzen, die Klausner wiederholt als schlagende Beispiele anführt, ging־ der Vf. geschichtsver״ gleichend ein. Die Untersuchung zeigte, daß die Unterscheidungsmerkmale von Religionen nicht in den Oberservanzen an sich, sondern in ihren religionstheoretischen Sinngebungen zu suchen sind. Das Beweismaterial konnten wir jedoch aus Raummangel nicht abdruclcen. Die Schriftleitung.

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