Monatsschrift für Geschichte und Wissenschaft des Judentums
- Journal
- Monatsschrift für Geschichte und Wissenschaft des Judentums
- Volume
- 77 (1933)
- Issue
- Heft 1
- Article
- Begriff und Aufgabe der jüdischen Theologie
- Date
- 1933-01-01
- Page
- Seite 10 (sequence 8)
- Language
- German
- Belongs to
- article
- OCR quality
- 94% known words query
- IRI
…/2829132-2829991-2829993-2849745--51736-2849786- Visual Library
- page viewer of the UB Frankfurt
OCR text
10 Max Wieäer Geiste eines augustinisch-lutherischen Protestantismus heraus, für. den Religion und alle ihre Ausstrahlungen schlechthin mit Weltjenseitigkeit und der vollkommenen Innerlichkeit des lediglich, auf sich selbst und Gott gestellten Individuums zusammenfallen. Daß das Judentum aber in einen solchen Verdacht geriet,, das verdankt es nicht bloß dem als jüdisch diffamierten Marxismus,. sondern vor allem den so laut geäußerten Bemühungen einer vergangenen Ära, da der soziale Optimismus als Kern jüdischer Religion oftmals gepredigt und der moialisch gesellschaftliche Aufstieg als gewisse Tatsache und Beginn der sich erfüllenden: messianischen Verheißung begrüßt wurde. In diesen Urteilen wirkt offenbar Mendelssohns Theorie nach, was das angebliche Nichtvorhandensein einer Theologie, will hier wohl sagen eines Dogmensystems, anlangt. Aber wie verkehrt' und ungerecht solche Kennzeichnung sein mag, so berührt sie in der Tat den Kernpunkt des Problems. Denn mit dem berit- und Auserwähltheitsgedanken hängt der des Gesetzes eng zusammen. Damit freilich das Gesetz als die nicht aufzubebende Forderung Gottes an Israel Sinn und Gültigkeit empfange', ist schon eine bestimmte Auffassung vön Gott, und seinem Willen, seinem Vorhaben mit den Menschen im allgemeinen uiid mit dem auserwählten Volke im besonderen vonnöten. Das Gesetz nimmt also nicht den von einer ,,Theologie“ freigelassenen Platz im. Gesamtsystem des Judentums ein; sondern es fordert diese als sinngebende Bedingung und Voraussetzung. Nur daif man — und damit weisen wir wieder auf die oben schon berührte Dogmendiskussion hin — das unzweifelhafte Faktum einer Normierung des jüdischen Glaubensgehalts nicht mit den Schwierigkeiten belasten, die sich aus der spezifisch christlichen Geisteslage für eine autoritative Formulierung von Glaubenssätzen, für die Auf- Stellung von Dogmen ergeben. Wenn in der Geschichte der Schwerpunkt auf der Diskussion des göttlichen Gesetzes und nicht auf der Behandlung des Glaubensmäßigen gelegen hat, so. beweist das nur,, das praktische Übergewicht der Bedürfnisse des Lebens, nicht aber Gleichgültigkeit gegen die gedankliche, die begriffliche Grundlage des ganzen Systems. Freilich ergibt dieser historische. Sachverhalt eine eigentümliche Kamplizieuing, die namentlich, dann ans Licht tritt,