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Monatsschrift für Geschichte und Wissenschaft des Judentums · 1931-01-01 · Heft 1 · p. Seite 28

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Journal
Monatsschrift für Geschichte und Wissenschaft des Judentums
Volume
75 (1931)
Issue
Heft 1
Article
Kleine Beiträge zu Bibel und Volkskunde
Date
1931-01-01
Page
Seite 28 (sequence 10)
Language
German
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28 steht, so sieht man auch hier, daß zuweilen selbst gewaltsame Versuche zur Rechtfertigung eines eingewurzelten Aberglaubens gemacht wurden. Bei dieser Gelegenheit sei darauf hingewiesen, daß in der Tosefta, gegenüber dem Verbot ,,emoritischer“ Gebräuche, begreiflicherweise etwas als erlaubt bezeichnet wird, was den Rabbinen einen h a r m - losen Grund zu haben schien, obschon es tatsächlich von Hause aus anders gemeint war. Wenn in Schlesien (Liebau: s. Drechsler, Sitte, Br. u. Volksgl. in Schl. I Nr. 240), ebenso wie anderswo, eine Wöchnerin wegen der Hexen nicht allein gelassen wird, hier aber schon die Anwesenheit von Katze und Hund g e n ü g t, so gelangt man wohl erst dadurch zu vollem Verständnis von Tos. Sabb. VII 4: ,,Man darf aber .... eine Schale mit Wasser vor sie (die Wöchnerin) hinstellen1 und ihr eine Henne anbinden, damit sie eine Gesellschafterin hat“2. — Auch sonst konnten die alten Rabbinen nicht als ,,emoritischen Gebrauch“ untersagen, was sie in seinem ursprünglichen Charakter nicht erkannten und was in der damaligen Heilkunde als Heilmitel galt (s. Hiillin 77b den Grundsatz von ,Abäji und Räbä). Zu dem Brauche, daß die muslimischen Frauen in Palästina, ehe sie den Teig zu Laibchen formen, ein Stückchen Teig ins Feuer werfen unter Aussprechen der Formel: ,,Im Namen Gottes, des Barmherzigen, des Allerbarmers“, stellt sich, was P. Sartori, Sitte u. Br. I 22 unter Berufung auf Birlinger, Volkstüml. aus Schwaben I 3901, sagt: ,,Ein Opfer ist es wohl auch, wenn der Schwangeren geboten wird, beim Backen zuerst ein Stück vom Teige wegzureißen und ins Feuer zu werfen. Am Herde walten ja die Schutzgeister des Hauses.“ Ich habe jedoch in den beiden Bänden von Birlinger diese Stelle nicht finden können. Aehnliche Bräuche bei Wu. 3 § 430. Wenn aber die biblische, eigentlich nur für Palästina gegebene Vor- Schrift, ein Stück Speiseteig als Hebe zugunsten des Priesters abzusondem (Num 1520, חלה) außerhalb Palästinas in der Form Geltung hat3, daß dieses Stück in Olivengröße von der backenden Frau (möglichst in besonderem Feuer) mit Lobspruch verbrannt 1 Doch wohl zum Trinken bestimmt und nicht als Abwehrmittel, wie Scbeftelowitz, Altpaläst. Bauerngl. 71 ff., meint. So wird ja auch unmittelbar vorher zwar das Verstopfen der Fenster mit einem Dornzweige (apotropäisch) verboten, aber das Verstopfen mit Wolldecken (gegen Zugluft) erlaubt. 2 Unrichtig die Deutung von Krauß, Talm. Arch. II 7 u. A. 63 auf S. 430. Scheftelowitz 74 ff.: ,,Man darf nur zu dem Zwecke ein Huhn an das Bett binden, damit sie, wenn sie jemanden benötigt, es gackern läßt.“ Ich übersetzte einst: ״daß die Henne ihr zum Hören diene“ (צרת hören; durch Gackern, wenn jemand der Schlafenden naht); auf die Ableitung von צבת — ציית sich zu jemand gesellen wies mich dann Jos. Perles hin (17. 8. 93). 3 Als Grund für die Beibehaltung wird angegeben: damit das Gebot nicht in Vergessenheit gerate. Siehe Mischna Qallä IV 8 und dazu die Anmerkung 1 von Goldschmidt I 310, dem Albrecht in seiner Ausgabe de& Mischna-Traktats S. 36 beistimmt. Jöre de‘a § 322 mit Glosse zu 5.

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