Monatsschrift für Geschichte und Wissenschaft des Judentums
- Journal
- Monatsschrift für Geschichte und Wissenschaft des Judentums
- Volume
- 75 (1931)
- Issue
- Heft 1
- Article
- Kleine Beiträge zu Bibel und Volkskunde
- Date
- 1931-01-01
- Page
- Seite 26 (sequence 8)
- Language
- German
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26 Toten1״. Manche sagen, man stelle es deshalb auf dem Wege zur Tür an den Boden, damit die Seele sieht, wohin sie geht, wenn sie ins Haus zurückkehrt, weil in den sieben Trauertagen die Seele hin- und zurückgeht aus ihrem Hause in ihr Grab und umgekehrt. So ist es erklärt in der Barajta des R. ,Eli'ezer, Abschn. 34, usw.״״ Dazu Wuttke 3 §729: Im Vogtlande wird als Grund für das (auch in anderen Gegenden übliche) Brennen eines Lichts bei der Leiche angegeben, die Seele solle nicht im Finstern zu wandeln brauchen. Siehe auch Ta'äme hamminhägim § 740 und Sartori, D. Wass. im Totengebr. 375. Mit der jüdischen Jahrzeitlampe läßt sich das Licht auf den Gräbern katholischer Friedhöfe am AllerseelentageJ vergleichen. Nach deutschem Aberglauben stirbt jemand im Hause, wenn ein Licht von selbst erlischt; der Geistliche stirbt, wenn eine Kerze auf dem Altar, Braut oder Bräutigam, wenn bei der Trauung die Kerze neben ihm oder neben ihr erlischt (Wu. 3 §§301 ,297 ־). Ganz ähnlich ist bei Juden der Aberglaube, daß jemand, dessen Licht am Versöhnungstage erlischt, das Jahr nicht bis zu Ende lebt (S. Rubin, Gesch. d. Abergl., hebr., 175). Nach der Glosse zu ,Örah hajjim § 510 soll am Versöhnungstage nach altem Brauche für jeden ein Licht angezündet werden; wessen Licht im Laufe dieses Tages erloschen ist, der soll es nach Ausgang des Feiertages wieder anzünden und dann zu Ende brennen lassen, sich auch vornehmen, sein Leben lang ein solches Licht beim Ausgang des Versöhnungstages nicht auszulöschen oder auslöschen zu lassen2. Da nach dem alten Volksglauben die Dämonen durch Kerzen und Fackeln verscheucht werden und auch heute noch (Wu. 3 § 116) brennende Lichter als Schutzmittel gegen Hexen gelten, so erscheint die Mischna Sabb. II 5 auffällig: ,,Werdas Licht auslöscht, weilersich fürchtet vor Heiden, vor Räubern, vor einem bösen Geist, oder wegen eines Kranken, der schlafen soll, ist s t r a f f r e i.״f Die Auffassung, daß Nervenkranke oder'Ti e f's i nni g e gemeint seien, die vor jeder Erscheinung erschrecken (so noch Baneth z. St.), scheint mir nicht überzeugend, da ein solcher sich doch wohl eher im Dunklen fürchtet3. 1 Die Stelle lautet wörtlich: ,,Wenn jemand spricht: ,Stellet das Licht auf die Erde, damit die Toten sich ärgern!‘ oder: ,Stellet das Licht nicht auf die Erde, damit die Toten sich.nicht ärgern!‘, so gehört das zu den emoritischen Gebräuchen.“ 2 Wenn nach der Glosse zu ’Örah hajjim § 263, 1 (die auf Maharil verweist) eine Frau, die einmal vergessen hat, am Freitag abend die 2 Lichte anzuzünden, ihr Leben lang 3 Sabbatlichte anzünden soll, so kann durch diese Bestimmung doch kaum die Vergeßlichkeit wirksam bekämpft werden. Ich glaube, daß die Erklärung sich aus der bekannten Mischna sabb. II 6 ergibt und daß also das überzählige Licht für die vom Tode bedrohte Frau die Bedeutung des Lebenslichtes hat. 3 D. Joel, Der Abergl. usw. I 59 f., bemerkt: Selbst wenn ein Dämon gemeint sei, müsse der Rabbi den Täter, der aus Angst gehandelt habe, für straflos halten, ohne daß man daraus seinen Glauben an Dämonen folgern dürfe.