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Monatsschrift für Geschichte und Wissenschaft des Judentums · 1931-01-01 · Heft 1 · p. Seite 22

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Journal
Monatsschrift für Geschichte und Wissenschaft des Judentums
Volume
75 (1931)
Issue
Heft 1
Article
Kleine Beiträge zu Bibel und Volkskunde
Date
1931-01-01
Page
Seite 22 (sequence 4)
Language
German
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22 erbaut werden können, und zwar nur durch das hilfreiche Eingreifen des patroniis coloniae. In Frage käme dabei vielleicht noch der Gedanke, daß Rom wie ehedem Babylon zur Züchtigung Israels berufen war: wird doch Jerem 259, in der Androhung der Strafe für den Götzendienst des Reiches Juda, Nebukadnezar als Knecht Gottes bezeichnet, worauf dann aber (V. 12) die Bestrafung des Königs von Babel und seines Volkes angekündigt wird. Wenn im Midrasch wie im Talmud zwei Hütten aus Flechtwerk als die ersten Wohnungen in Rom erwähnt werden, so wissen wir, daß sowohl auf dem Kapitol wie auf dem Palatinischen Hügel Hütten aus Flechtwerk mit Strohdach gezeigt wurden als W,0hnstätte des Stadtgründers, s. Hülsen bei Pauly-Wissowa. III 2 Sp. 1633 f. Das auf dem Palatinus gelegene tugurium Faustuli (dieser Hirt soll die ausgesetzten Zwillinge Romulus und Remus gerettet haben) ist mit der palatinischen casa Romuli identisch, s. Wissowa bei P.-W. VI 2 Sp. 2091. Der Midrasch Söher tob zu Ps 10! und 1714 berichtet ja auch, daß die Zwillinge nach dem Tode ihrer Mutter von einer Wölfin gesäugt wurden. 3. Zur jüdischen Ethik. Aus dem Talmud erfahren wir (Mö'ed qätän 27b, Tosefta Nidda IX 161), daß die früher bei Todesfällen üblichen Unterschiede zwischen Arm und Reich später aus Rücksicht auf die Armen, um sie nicht zu beschämen, beseitigt wurden. Die Leiche eines Reichen war nämlich auf einem Bett hinausgetragen worden, dagegen die eines Armen auf einem Weidengeflecht; und auch die in ein Trauerhaus gebrachten Körbe, für Speisen sowie die Glasgefäße waren verschieden gewesen. Ferner wird berichtet (s. Krauß, Talm. Archäol. II 58), daß früher das Gesicht der Reichen frei lag, aber das der Armen, weil man ihnen den Hunger ansah, verdeckt war; etwa im 2. Jahrh. n. Chr. sei bestimmt worden, das Gesicht jeder Leiche zu bedecken (mit Ausnahme der eines Bräutigams)* 1. Die gleiche Scheu vor Beschämung Armer zeigt sich im Mittelalter, wenn R. ,Ahärön Hakköhen aus Frankreich in seinem 1327 bis 1330 verfaßten Werke ,Orhöt hajjim (S. 583 Schlesinger) wünscht, Herrn zu tunl“. Raschi bemerkt, nach Rabbenü Jishäq sei das eine Stelle, von der man Erde zu Lehm holt, um Gebäude da* mit zu errichten (wohl Sand zu Mörtel); jedenfalls sei es eine wüste Stätte. Diese Erklärung ist einleuchtend, aber rätselhaft diejenige von Schwab zu j. B^räk. IX 1: ״Si Fon voit la place (maintenant döserte) d’oü l’on prenait de la terre pour en repandre sur les animaux (ce qui constitue une sorte de bapteme). — Wie ich soeben erst sehe, steht Tü>!x7] BaßoKwv schon bei Bacher, Agada d. paläst. Amor. II 326 A. 1 Bekanntlich hat um 100 n. Chr. Rabban Gamliel II. den für viele unerschwinglichen Luxus der Totengewänder abgeschafft durch seine letztwillige Bestimmung, ihn selbst in schlichtem Linnen zu bestatten (K>tubböt 8b; Tosefta Nidda IX 17). Auch R. Jehüdä, ״der Fürst“ (gestorb. 210) wurde so einfach bestattet: 3. Krauß, Talm. Archäol. II 475 (A. 422). Der Name desjenigen, der den Wunsch aussprach, in einem importierten Purpurgewande bestattet zu werden, wird in den Quellen verschieden angegeben; aber noch bei den Juden des Mittelalters wurden neben weißen auch rote Leichenkleider verwendet (Bergmann, MGWJ. LXXI 165).

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