Monatsschrift für Geschichte und Wissenschaft des Judentums
- Journal
- Monatsschrift für Geschichte und Wissenschaft des Judentums
- Volume
- 74 (1930)
- Issue
- Heft 1
- Article
- Erez Israel in der Responsenliteratur des späteren Mittelalters
- Date
- 1930-01-01
- Page
- Seite 63 (sequence 20)
- Language
- German
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- Isaiah 1× ep/1005097
- Sousse 1× ep/1045746
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63 R. Me i r Rothenburg erzählt in einem Gutachten, er sei schon aus Akko über einen ähnlichen Fall gefragt worden1. 2. Spenden» Aus dem bereits oben erwähnten Gutachten des R. Josef Kolon geht hervor, daß die Juden einer (italienischen?) Gemeinde Geld für die Armen im heiligen Lande zu schicken pflegten. Auch die deutschen Juden pflegten für ihre armen Verwandten in Palästina Geld zu senden2. 3. Geographisches» a) R. Jesaja Trani (13. Jhdt., Italien). In einem Responsum schreibt R. Jesaja Trani: Hättest du Erez Israel gesehen, wie ich es gesehen habe, so hättest du nicht so (daß Akko im Osten von Palästina liegt) gesagt. Das Meer ist die Westgrenze von Palästina. Akko liegt am Meere im Norden, Askalon am Meere im Süden. Zwischen Akko und Askalon ist eine zwei Tagemärsche lange Strecke. Ich fuhr von Akko, u. z. von Westen nach dem Osten, da zog ich durch ganz Galiläa, welches nördlich von Palästina liegt, durchzog den Osten Palästinas am Jordan, dann den Süden von Palästina und kam dann nach Askalon. Von hier ging ich nach Akko am Meere3. b) R. Simon b. Zemach Duran (Algier, 1361—1444). R. Simon beweist, daß der Jordan nicht gerade fließt, sondern daß er Windungen hat. ,,Ich habe Menschen, die aus Palästina kamen, ausgefragt und sie haben mir folgendes geantwortet: Der Jordan ist von Jerusalem von der einen Seite 7 Tage, von der anderen Seite 8 Tage entfernt; mehr noch von der Ostseite. Er mündet in das Meer von Susa (8 ,(1) (שושן הבירה Tage weit von Damaskus. Damaskus ist von Jerusalem in der nordöstlichen Richtung* 8 Tage entfernt. Andere wieder sagen, Susasei von Jerusalem 60 Tage entfernt und es liege nicht am Meere. Der Jordan sei von Jerusalem an der Ostseite 1%׳ Tage weit4. 4. Sabbathjalu־. a) R. Simon b. Zemach Duran. R. Simon erzählt, daß das Sabbathjahr in bezug־ auf das Brachliegen des Bodens in Palästina noch heute gilt. Das Sabbathjahr ist uns auch hekannt. Wir wissen nämlich genau, daß das Jahr 187 (= 1427) ein Sabbathjahr war. Dies nach Maimuni Hilchoth Schemita (X 6)5. b) R. Salomo b. Simon Duran. In Palästina beobachtet man das Sabbathjahr. In diesem Jahre sind alle gleich: Der Eigentümer eines Feldes oder Weinberges hat nicht auf dieseihen Anspruch, wie es in anderen Jahren der Fall ist. Wenn nun die Nichtjuden erfahren, daß der Jude sein Feld oder seinen Weinberg freigibt (מפקיר), so bestehlen sie dieselben, da ein Jude sie nicht bewachen kann. Darf nun ein Jude das Feld oder den Weinberg als sein Eigentum betrachten, sie wie nur möglich bewachen bzw. die Früchte in sein Haus nehmen, um sie dann unter die Armen oder Talmudjünger zu verteilen? R. Salomo meint, nachdem er die Ansichten der Dezisoren in bezug auf das Sabbathjahr mitgeteilt, daß das Beth-Din Wächter bestellen soll, die die Felder bzw. Weinberge bewachen sollen, damit die Nichtjuden keinen Zutritt haben. Die Wächter sollen die Früchte einsammeln. Auch der Eigentümer darf es, wenn er will, tun. Das 1 RGA. des MhRM, ed. Berlin, S. 199, Nr. 108 ובבר שלחו אלי מעבו על מעשה כעין זד. ואסרתי להם. Vgl. meine ,,Beiträge zur Geschichte der Juden“ usw. S. 2, 75 Anm. 32, wo ich עכו für eine Verschreibung halte. Ich glaube aber jetzt, daß unter עכו doch Akko gemeint sein kann. 2 Leket Josclier II 48. Vgl. noch Taschbez der־ R. Simon Duran III N. 152. 3 Vgl. Krauss in ״Zion“ I a. a. O. Das Responsum abgedruckt von Schechter in JQR IV 97. 4 Taschbez III 198 S. 42a. Hier und in Nr. 199, 200 bespricht er die Grenzen von Palästina auf Grund der rahbinischen Quellen. — Vgl. noch RGA. des RDbS VI 2206 (ed. Warschau S. 26a). 5 Taschbez III 202.