Monatsschrift für Geschichte und Wissenschaft des Judentums
- Journal
- Monatsschrift für Geschichte und Wissenschaft des Judentums
- Volume
- 74 (1930)
- Issue
- Heft 1
- Article
- Erez Israel in der Responsenliteratur des späteren Mittelalters
- Date
- 1930-01-01
- Page
- Seite 55 (sequence 12)
- Language
- German
- Belongs to
- article
- OCR quality
- 90% known words query
- IRI
…/2829132-2829967-2829969-2849340--49557-2849429- Visual Library
- page viewer of the UB Frankfurt
Mentioned entities
OCR text
05 Ps 426l. Man sagte, daß von den Wundern in Jerusalem noch das Wunder ge־ blieben ist. ,,Es hat noch niemand behauptet, der Ort sei ihm zu eng“2. Denn der Raum in der Synagoge zu Jerusalem reicht das ganze Jahr für die dortigen Einwohner aus. Am Wochenfest aber ist sie überfüllt, indem sich dort mehr als 300 Personen versammeln, und doch können alle hinein und sitzen dort bequem. Denn die Heiligkeit besteht noch heute dort. Dies ein Beweis für die dritte Erlösung3. d) Du fragtest, ob demjenigen, welcher nach Palästina fährt und sich schon innerhalb der Landesgrenze befindet, nach erfolgter Buße alle Sünden vergeben werden; ferner wenn jemand auf dem Wege nach Palästina stirbt, ob es gleicj ist, wie wenn er in Palästina gewohnt hätte? Antwort: Das Wohnen in Palästina ist eine große Mizwah. Nachmanides4 nahm sie in die Zahl der 613 Mizwah auf. Im Sifre5 heißt es: Das Wohnen in Palästina ist allen anderen Mizwoth gleichwiegend, wie es heißt (folgt Deut 113132־). Unsere Weisen6 haben gesagt: Wer in Palästina wohnt, hat gleichsam einen Gott, wie es heißt (Ex 64) . . . Wer in Palästina wohnt, lebt ohne Sünde (folgt Jes 3324). Wer in Palästina begraben liegt, ist gleichsam unter dem Altar begraben (folgen Ex 2024 und Deut 3243). Die Gelehrten Israels haben sich Gefahren ausgesetzt, indem sie Meere durchzogen, um nach Palästina zu gelangen. . . Sie pflegten die Steine zu küssen, sich im Staube zu wälzen, wie es Ps 102^ heißt . . . Diejenigen, welche dort sterben, sind von den Leiden des גלגול מחילות befreit, während jene, welche außerhalb Palästinas begraben werden, jene Leiden zu erdulden haben werden. . . Auf Grund dieser Ausführungen kann euere Frage beantwortet werden: Wer Buße tut, seine Sünden bereut und nach Palästina fährt, hat dadurch, wenn er schon durch die Buße allein Vergebung erlangt, ein weiteres Verdienst und wird dadurch von allen seinen Sünden befreit. Was euere zweite Frage betrifft, so haben schon unsere Weisen im ersten Abschnitt Kidduschin (40a) gesagt, daß der Ewige eine gute Absicht als wirkliche Handlung betrachtet. Er stehe ihm seinem Vorhaben bei, wie es der König der Chasaren7 dem Chabher, als dieser von ihm Abschied nahm, nach Palästina zu fahren, zurief8. 5. R. Salomo b. R. Simon D u r a 11 (Algier, um 1400 geb., gest. 1467). R. Salomo behandelt ausführlich die Präge, ob das Wohnen in Palästina eine Mizwah ist und ob der Mann die Frau zwingen kann, ihm nach Palästina 1 Schochar Tob 42» כשעולים לדגלים לראות פניך בסקפסטאות כמין פוכר, וחיינו באין אנו ובנינו בחיל גדול והאומות דוממות בפנינו לכן נאמד כי אעבד־ בסך אדדם עד בית אלד,ים כשהיה בית המקדש ק־ים חיו דוממים מלפני ועכשיו אני דוממת לפניהם לכן אדרם עד־ בית אלהיט. — Zu den Wallfahrten vgl. noch RGA. אבקת רוכל des R. Josef Karo, Nr. 26: ♦למה העולים לדגל מתפללים בפדהסייה כבני חוצי• לארץ ואין מוחין תשובה... וכן מעשים בכל יום בכל שכה ושנה עולים לשלש רגלים מודל לארץ ועושים יום שני של גליות בתקוניו ובמשפטיו בודל ולא עוד אלא שמתקבצים מנין מבכי ח״ל העולים לרגל ומתפללים תפילה וקודיץ'בתודה ומפטידין כנביא בברכות תחלה וסוף כמו שעושים ביום סוב שני בח״ל ודבר זד. נעשה מימי קדם בפני גדולי עולם ולא פקפק אדם בדבר זה מעולם. Vgl. noch Luncz ד,עליה לדגל בימי הבית והעלייה אחד החורבן in seinem Literarischen Palästina-Almanach 5. Jahrgang (1899) S. 5 ff. und Guttmann a. a. O. S. 102. — Andere Responsen über Palästina: אבקת רובל Nr. 1, 4, 8, 9, 16, 18, 22 ff., 49, 83 11. n. a. 2 Aboth V 5. 3 Taschbez III 201, S. 43. 4 Sefer ha-Mizwoth, ed. Amsterdam, S. 78a. Vgl. auch den Kommentar zu Deut 335o. 5 Sifre Deut. § 80. 6 Vgl. Kethuboth 110b ('. 7 Kusari Ende. 8 Taschbez III Nr. 288, S. 57a,