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Monatsschrift für Geschichte und Wissenschaft des Judentums · 1930-01-01 · Heft 1 · p. Seite 52

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Journal
Monatsschrift für Geschichte und Wissenschaft des Judentums
Volume
74 (1930)
Issue
Heft 1
Article
Erez Israel in der Responsenliteratur des späteren Mittelalters
Date
1930-01-01
Page
Seite 52 (sequence 9)
Language
German
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52 Das innere Leben der Juden innerhalb der Gemeinde war nicht einträchtig. Es gab Streitigkeiten (13. Jhdt.)1, besonders zwischen den Deutschen und den Maghrebinern (Anfang des 15. Jhdts)2. Es gab auch notorische Denunzianten, die die deutschen Juden belästigten. Manchmal hatten die Juden auch durch die Obrigkeit zu leiden (Anf. des 15. Jhdts.)3. Im 15. Jahrhundert wurde die Synagoge in Jerusalem durch den Pöbel zerstört, sie wurde aber bald wieder aufgebaut. Der Sultan von Aegypten unterstützte dabei die Juden. Sie nahmen, da ihre Mittel nicht ausreichten, Darlehen bei Nichtjuden auf, konnten aber die Schulden nicht tilgen und mußten daher zwei angesehene Männer nach Europa schicken, um Geld zu sammeln4 5. B. Die Response!! als Quellen• I. Die Bedeutung Palästinas. 1. R. Chaim Konen (12. Jahrhundert, Frankreich). a) Der Grundsatz des Talmuds ״Wenn ein Mann nach Palästina reisen will, seine Frau aber dagegen ist, darf er sich von ihr scheiden lassen“ (Kethuboth 110b) gilt heute nicht mehr, weil die Wege gefahrvoll sind. R. Chaim pflegte auch zu sagen, daß es in unseren Tagen kein besonderes Verdienst ist, im heiligen Lande zu wohnen. Eine große Anzahl von Geboten hängt nur mit dem Wohnen in Palästina zusammen, auf deren Vernachlässigung große Strafen gesetzt sind; wir sind aber nicht imstande, all diese Gebote zu beobachten0. b) R. Chaim Kohen schreibt in einem Responsum: Dies (daß der Mann seine Frau zwingen kann, ihm nach Palästina zu folgen) galt nur damals — in talmudischer Zeit — da friede herrschte; jetzt aber, wo die Wege gefahrvoll sind, kann der Mann die Frau nicht zwingen. Denn es wäre gleich, wie wenn er sie in einen Ort führen wollte, wo wilde Tiere und Räuber hausen, selbst wenn er ihr Bürgen für ihr Leben und Vermögen stellen wollte. Denn ״dein Bürge bedarf selbst eines Bürgen“ (Sukka 26a)6. 2. R. Meir Rothenburg (1220—1293). a) Du fragtest mich über das Hauptverdienst für denjenigen, welcher nach Palästina geht? Ich weiß nichts mear, als das, was in Kethuboth 110b steht. [Du fragtest mich auch], ob dort die Bünden vergeben werden? In Kethuboth heißt es auch sö, vorausgesetzt, daß man dort abgesondert lebt und daß man streng darauf achtet, keines Vergehens sich schuldig zu machen und die Gebote, die dort Geltung haben, zu erfüllen. Denn wenn man in 1 S. weiter I 2. 2 S. weiter I 6. 3 S. weiter I 6. 4 S. weiter Ilb 2. 5 Tossafoth Kethuboth 110b v. והוא. 6 Mordechai das. XIII § 313 Ende. Hier und in Tos. a. a. O. handelt es sich also um zwei verschiedene Mitteilungen im Namen des R. Ghaim. Interessant ist nun, daß R. Josef Trani (16. Jhdt.) die Stelle in Tos. a. a. O. עכשיו אין מצוד, לדור בארץ ישראל für einen späteren Zusatz hält: ומ״ש בתום׳ דאין מצוד, לדור בא״י הגהת תלמיד היא ולאו דפמכא היא כלל. RGA. des R. Josef Trani Nr. 28. Vgl. dagegen die RGA. des R. Moses Trani I Nr. 245־ und מגלת אסתר des R. Isaak de Leon, der den Standpunkt Maimunis, der die Besitznähme des Landes und das Wohnen in Palästina nicht in die Zahl der 613 Mizwoth aufnahm, gegen Nachmani (Zusätze zu Maimunis ספר המצות, ed. Amsterdam S. 77b) verteidigt (das.), indem er sagt: ומד, שאמד (הרמב״ן) שהחכמים הפליגו בשבח דירת הארץ זהו דווקא בומן שבית המקדש קיים אבל עכשיו אין מצוד, לדור בה וכן פירשו התוספות שם גבי הוא אומר לעלות.

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