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Monatsschrift für Geschichte und Wissenschaft des Judentums · 1930-01-01 · Heft 1 · p. Seite 37

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Journal
Monatsschrift für Geschichte und Wissenschaft des Judentums
Volume
74 (1930)
Issue
Heft 1
Article
Wer ist Abraham Aron Lichtenstadt?
Date
1930-01-01
Page
Seite 37 (sequence 3)
Language
German
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37 das Geld in Sequester zu halten, was die Statthalterei mit der Begründung ablehnte, daß ja seine Schuld noch gar nicht erwiesen sei. Wie ein Schwerverbrecher wurde Abr. Aron in eine dumpfe Zelle im Untergeschoß des Arrestes gesteckt, wo er sich eine schwere Krankheit zuzog und trotz seiner Bitte nicht bis zur Genesung in Freiheit gesetzt wurde. Nur der aufopfernden Pflege seiner Tochter verdankte er seine Gesundung. Als er um Milderung der Haft nachsuchte, wurde ihm auf Veranlassung des Grafen Schlick selbst der bishin gestattete Empfang seiner Kinder und Freunde verboten. Auf sein Bittgesuch erlaubte man seiner Frau, die Reise von Lichtenstadt nach Prag zu unternehmen und ihn zu besuchen; dafür wurde er aber in den entlegenen Kerker am Hradschin gebracht. Es nützte ihm auch nichts, daß die beiden Denunzianten Berl Tabor und Elias Backofen sich ebenfalls ex capite blasphemiae in Haft befanden; diese wurden auf Verwendung des Grafen Schlick am 24. September 1693 für kurze Zeit befreit. Abr. Aron hat für sich und für Elias Bunzel den Landesprokurator Stephan Bayer und seinen Bruder Michael Bayer als Anwälte bestellt; auch wurde alles mögliche unternommen, um ihre Unschuld zu beweisen; das ganze Kontributionswesen und dessen Ueberprüfung war aber so verwickelt und die hierzu ernannte Inquisitionskommission arbeitete so langsam, daß an eine Klarstellung der Angelegenheit noch lange nicht zu denken war. Erst ein günstiges Zeugnis des Markgrafen von Schlackenwerth und das Angebot einer Kaution von 20 000 fl. bewirkten, daß Abr. Aron infolge eines Kaiserlichen Dekrets am 15. Dezember 1693 aus dem Arrest entlassen wurde1, nachdem er sich vorher verpflichtet hatte, über die während seiner Haft ausgestandenen Schikanen strenges Stillschweigen zu bewahren. Mit ihm wurden entlassen: Elias Bunzel, sein Sohn Salomon, ebenso Esther, die Köchin seiner Tochter, mit der er der ״Adulterie“ beschuldigt war, und Löbl Mikowitz. Abr. Aron war jetzt bemüht, sich von der Anklage reinzuwaschen; es zeigte sich jedoch, daß auch andere Vertreter der Landesjudenschaft, namentlich Elias Götzel Lochowitz, Elias Moyses, ebenso Aron Rieß, gegen ihn waren. Klage und Gegenklage wechselten jahrelang ab, Aktenstücke auf Aktenstücke häuften sich. Es wurde ihm zwar am 4. November 1694 die Kaution, am 17. Januar 1695 alle Schriften und Handelsbücher zurückgestellt, ja am 14. August 1696 erscheint er wieder als Markgraf Badenischer Hofjude und wurde sogar am 17. August 1699 als ״Bevollmächtigter“ der Landesjudenschaft ernannt, aber das Verhältnis zwischen ihm und den Delegierten war so vergiftet, daß es selbst das Eingreifen der Statthalterei nicht besser zu gestalten vermochte. Erst mit dem Dekrete vom 22. November 1701 hat Leopold I. das Urteil gefällt, demnach ״Abraham Aron Lichtenstadt von dem geführten Raittungsprozeß losgesprochen, aber zum Ersatz der Unkosten verurteilt wird. Berl Tabor und Elias Backofen sollen ein Jahr in Eisen und Banden auf dem Spielberg arbeiten und nachher das Königreich meiden2“. Abr. Aron wurde 1 Er dürfte nunmehr seinen ständigen Wohnsitz in Prag gehabt haben. 2 Repertorium aller Aktenstücke der alten jüd. Landesregistratur, Lg 10, im Archiv der Prager Kultusgemeinde. Elias Backofen durfte vom 9, Juli 1705 die Prager Städte wieder betreten (st. 1720).

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