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Monatsschrift für Geschichte und Wissenschaft des Judentums · 1930-01-01 · Heft 1 · p. Seite 30

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Journal
Monatsschrift für Geschichte und Wissenschaft des Judentums
Volume
74 (1930)
Issue
Heft 1
Article
Zu den Takkanot des Rabbenu Gerschom
Date
1930-01-01
Page
Seite 30 (sequence 8)
Language
German
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BO III, Die Takkanot v o n R. Tarn. Neues Material von diesen Texten, das mir zur Hand kam, sowie Nachprüfung des alten Materials läßt mir die Zuschreibung des Kodex der Takkanot, S. 175 ff., an R. Tarn zweifelhaft erscheinen. Mit Bestimmtheit sind sie ihm nur in M zugeschrieben. Im Texte des Kol Bo (der mir jetzt mit dem des Orhot Hajjim identisch zu sein scheint) hat die zweite Gruppe der Takkanot keine Geberschrift, und der Verfasser hat sie offenbar einfach hinzugefügt. Aus der Hs. Paris 407 wird es klar, daß R. Tarn in R. Isaacs aus Ourville Sefer Menahel als Verfasser nicht genannt war1. Auch der Text j (in den Maharil Hss.) bringt diese Takkanot nicht mit R. Tarn in Verbindung. Weiterhin enthält jede Version einige Takkanot, die bestimmt älter sind als R. Tarn. Aus allen diesen Gründen scheinen Dr. Baers Zweifel an R. Tams Autorschaft wohlbegründet zu sein. IV. Die Takkanot der Rheinischen Gemeinden. Dr. Baer wendet sich gegen Rosenthals Vermutung, der ich folgte, daß der von ihm herausgegebene Text das Werk einer anderen Synode war, als derjenigen, welcher die Takkanot in den Responsen von R. Meir b. Baruch (Prag 1608, Nr. 1022) angehören. Ich ging noch weiter und behauptete, daß ein neuer Text, den ich nach einer Zunzschen Hs. in der Bibliothek des Jew’s College publizierte, das Werk einer dritten Synode sei. Der Rezensent behauptet, daß die Differenzen in diesen Texten nur auf Abschreiber zurückgehen, und daß wir im Grunde nur drei Texte einer und derselben Verordnung vor uns hätten. Es ist an und für sich nichts Außergewöhnliches, daß eine Synode vom Jahre 1223 die Takkanot einer anderen von 1220 mit wenigen Veränderungen wieder aufnahm. Wir wissen, daß ein Teil der Takkanot unserer Texte, die Verordnungen über Chalizah, vorher von R. David aus Münzberg festgelegt waren2. Sie waren offenbar auf der Ver- Sammlung von 1223 — zweifellos fand damals eine solche statt — wieder angenommen. Wir wissen, daß die Kirchenkonzile alte Gesetze wieder und wieder erneuerten, und daß kommunale Vorschriften oft wiederholt wurden3. Dr. Baer kann daher nicht auf Grund innerer Unwahrschein־ lichkeit Einspruch gegen die Vermutung erheben, daß Synoden in 1220 und in 1223 stattfanden. Ich kann der Voraussetzung des Rezensenten, ,,bei einem solchen Stand der Ueberlieferung nützt eine tradierte Jahreszahl sehr wenig“, nicht zustimmen. Daß im Jahre 1223 eine Synode stattfand, ersehen wir nicht nur aus unseren Texten, sondern auch aus einem Responsum 1 Vgl. Anmerkungen 2 und 5. R. Isaac aus Ourville bezeichnet offenbar nicht R. Tarn als den Verfasser der Takkanot. 2 Seif-Government, S. 245, Anm. 2. In dem Responsum R. Meir b. Baruchs finden wir keine Berufung auf R. David aus Münzberg. Der einzige Hinweis auf seine Autorschaft der Takkanah über Chalizah findet sich im Texte R der Takkanot Schum. 3 Der Inhalt dieser Takkanah S. 58 ist irrtümlich versetzt. Er ist mit den Takkanot Schum S. 229 (Engl. Uebers. S. 245) identisch.

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