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Monatsschrift für Geschichte und Wissenschaft des Judentums · 1930-01-01 · Heft 1 · p. Seite 25

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Journal
Monatsschrift für Geschichte und Wissenschaft des Judentums
Volume
74 (1930)
Issue
Heft 1
Article
Zu den Takkanot des Rabbenu Gerschom
Date
1930-01-01
Page
Seite 25 (sequence 3)
Language
German
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25 Natürlich berechtigt uns das noch nicht, S als den Grundtext hinzustellen, da darin Korruptelen und spätere Aenderungen ins Auge fallen. Aber da wir nur durch ein sorgfältiges Studium der Abweichungen des S von den anderen Texten zu den ursprünglichen TRG zu kommen hoffen können, so war es richtig, ihn parallel neben den grundlegenden Haupttext zu stellen, wo die Unterschiede radikal sind und er wirklich eine andere Version bietet. Bei der Abfassung meines Buches hielt ich die Gründe für Anerkennung von S, als Mitglied einer abweichenden Gruppe, für evident; da aber die Richtigkeit dieser Beurteilung in Frage gestellt wurde, ist es wohl angebracht, meine Gründe hier darzulegen. A. S, allein unter allen Texten, läßt die Paragraphen bezüglich der Aufhebung des Cherems von R. Gerschom etc. aus (Self-Government, S. 139—41). B. Nur S läßt am Schlüsse der TRG die Takkanah gegen die Unterbrechung der Gebete, wenn kein M i n j a n übrig bleibt, weg (Seif-Government, S, 124, 11). c, in TRG 6 hat nur s die Lesart כי חרם (קדמוניות) [קדמונית] היא Die anderen lesen ומכל זה חרם קדמונית oder etwas ähnliches1. Das beweist, daß die Schreiber irrtümlicherweise dachten, daß dieser Satz sich auf all die vorangehenden Abschnitte beziehe, während er in Wirklichkeit nur zu dem ersten Teil des Abschnittes 6 gehört. D. S nennt Rabbenu Tarn רבינו יעקב, während all die anderen ihn als R. Tarn anführen. E. TRG bespricht das Recht einer Stadtsynagoge auf die von den Dorfbewohnern angezündeten Jom-Kippurkerzen. In S ist der offensichtlich ältere und einfachere Gebrauch dargestellt, dementsprechend ein Dorfbewohner nur eine Kerze brauchte, die er in der Stadtsynagoge,' wo er betete, anzustecken verpflichtet war. Die anderen Texte deuten die Existenz eines aus dieser Takkanah hervorgegangenen Gebrauches an, nämlich, zwei Kerzen anzuzünden: eine, der Takkanah gemäß, in der Stadtsynagoge, die andere, den natürlichen Neigungen der Dorfbewohner entsprechend, im Dorf- Bethaus. F. In TRG 7 und 10 hat S eine ganz abweichende Formulierung der Takkanot. G. Alle Texte außer S bezeichnen die Jom-Kippurkerzen in der Landessprache (cierge s), was darauf hinweist, daß der französische Ueberarbeiter die Bezeichnung hinzufügen mußte, um diesen Gebrauch seinen Landsleuten zu erklären. H. In TRG 4 und 5 gebraucht S den Ausdruck ירד ליין, d. h. sich dem Gerichte stellen, während die anderen Texte יבא לדין führe ich im Folgenden an. Ich hoffe bald, alle Varianten aus den neuen Quellen, sowie die neuen Texte der Takkanot von R. Tarn, gegen Denunzianten und bezüglich der Ketubah, die mir jetzt vorliegen, zu veröffentlichen. Für . diese Stelle sind sie zu umfangreich. 1 Es ist bemerkenswert, daß die Lesart der älteren Texte M, V, G und K ומכל זד. חרם קדמונית oder ähnlich lautet. Ursprünglich bezog sie sich wohl nur auf den ersten Teil des Abschnittes 6, aber in den späteren Texten der Gruppe P wird der Satz unzweideutig: מכל אלה שכתבתי• יש חרם מתקנת קדמונים.

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