Monatsschrift für Geschichte und Wissenschaft des Judentums
- Journal
- Monatsschrift für Geschichte und Wissenschaft des Judentums
- Volume
- 73 (1929)
- Issue
- Heft 1-2 (Januar 1929)
- Article
- Die Auflösung des Gelübdes
- Date
- 1929-01-01
- Page
- Seite 42 (sequence 10)
- Language
- German
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42 All die angeführten Halachöt entstammen einer Zeit in der das Gelübde im Volke in hohen Ehren stand, gestützt auf den uherschütterlichen Volksglauben, daß die unerfüllten Gelübde strenge Rache fordern, so daß in jener Zeit dessen Auflösung undenkbar war. Wir haben weiters einen Anhaltspunkt für diese für uns so bedeutende ältere Periode darin, daß R. Gamliel, der Alte, eine Ver- Ordnung trifft, die auf das große Ansehen des Gelübdes im Volke hinweist. Im Zeitalter Jesu kann somit von einer Auflösung des Gelübdes gar keine Rede sein. Dazu kommt, daß weder Philo noch Josephus die Auflösung kennen. Man konnte höchstens in Fällen, wo die Erfüllung des Gelübdes unmöglich1 oder imstatthaft war, Gott um Verzeihung bitten, um sich so irgendwie die Unterlassung seiner Strafe zu sichern2. Nur aus Furcht vor der Möglichkeit einer Nichterfüllung eines Gelübdes mieden es die alten Frommen3. II. Die Auflösung des Ge 1 üb des. Die Auflösung in der talmudischen Zeit ist eine stillschweigende Mißbilligung des Votums, ohne es aber ganz aufzuheben. Der Gelehrte, der das Gelübde geringschätzte, mißachtete oder gar verwarf, verfährt auch leichtfertig bei dessen Auflösung4. Sie ist eine Erscheinung im Judentum, die seinen konservativen Sinn darstellt. Trotzdem die alten Vorstellungen verschwanden, wird dasselbe offiziell nicht abgeschafft. Die Auflösung in der talmudischen Zeit erweckt den Eindruck, daß das Gelübde zu einer formellen Zeremonie geworden ist5. Gehen wir aber daran, die Prinzipien, nach denen die Auflösung erfolgt, aus dem Talmud zu deduzieren, erhalten wir ein ganz anderes Bild. Diese sind: 1. wenn das Gelübde im Konflikte mit der Ethik steht, 2. wenn der Vovent bereut und 3. wenn dem Voventen ein Fall aufgezeigt werden kann, nach dem er nicht gelobt hätte. Im Ausfindigmachen eines neuen, vom Voventen ursprünglich unberücksichtigten Falles besteht die Aufgabe des Hachams in der späteren Zeit, wobei ihm aber die weitgehendsten Rechte eingeräumt werden. Diese Prinzipien beweisen aber, daß die Auflösung des Gelübdes eine lange Reihe von Entwicklungsphasen hinter sich, hat und daß bestimmte Triebkräfte bei derselben mitwirkten, was wir auch im Folgenden zu eruieren haben. Die Auflösung hat, wie gesagt, den Verfall des Gelübdes zur Voraussetzung. Der Uebergang zu ihr bildete das Bestreben, die Seelennot des Voventen zu erleichtern und sein aus Furcht vor der göttlichen Strafe aufgeregtes Gemüt zu beschwichtigen. Der Vovent 1 Auch bei den Griechen galt der Eid, den man beim besten Willen nicht halten konnte, als ein Meineid. Vgl. Hirzel 41f. 2 Dies schlägt Philo, II de spec. leg. § 17 bei unmoralischen Gelübden vor. Er hat aber keinesfalls die Auflösung des Hachams im Auge, denn seine Mahnung, die Heilung für Seelenkrankheiten von Gott und nicht von Menschen zu erwarten, ist eine oft bei Philo vorkommende Phrase. . 3 Simon der Gerechte, die Hasidim ha-risonim nach R. Simon und Hillel. Vgl. b. Ned. 9b und 10a. * 4 Vgl. jer. Ned. 25 und b. Ned. 76b: חייא בר רב שדי גירא ובריק, רבד. בר רב הונא״יתיע וקאים. Beide sind Söhne von Gelehrten, die das Gelübde leichtfertig aufzulösen pflegten, b. Ned. 77a. Q Vgl. b. Ned. 23a, j@r. ibid. 9r