Monatsschrift für Geschichte und Wissenschaft des Judentums
- Journal
- Monatsschrift für Geschichte und Wissenschaft des Judentums
- Volume
- 73 (1929)
- Issue
- Heft 1-2 (Januar 1929)
- Article
- Die Auflösung des Gelübdes
- Date
- 1929-01-01
- Page
- Seite 37 (sequence 5)
- Language
- German
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37 Diese Mischna beweist, wie die vorhin angeführte, daß es einst ein feststehender Brauch, auf einen bestimmten Glauben gestützt, im Volke allgemein verbreitet war, wonach die Scheidung mittels eines Gelübdes immerwährende Geltung hatte. Dieser Fall sticht von der vorhin behandelten Halacha insofern ab, als hier dem Gelübde die gesetzlich durchgeführte Scheidung folgt, während in der antiken Halacha noch die Scheidung mit dem Gelübde zusammenfällt1. Beiden ist aber die geheimnisvolle Gefahr gemeinsam, die beiden Teilen aus der zweiten Heirat erwachsen könnte. Erst in der 3. oder 4. Generation der Tannaiten konnte dem alten Brauche, der inzwischen Gesetzeskraft erlangt hatte, aus Humanitätsrücksichten ein Ende gesetzt werden. Diesem Fakte geht eine längere Kontroverse über den Passus משום נדר לא יחזיר voran. Trotz der, auf tannaitischen Quellen gestützten talmudischen Erklärung2 möchte ich erwähnten Passus samt der ganzen Kontroverse, worin auch R. Jose b. R. Jehudah durch die Anführung des besprochenen Faktes seine Meinung zu äußern beabsichtigte, aus derselben Begebenheit erhärten. Es handelt sich nicht, wie nach den Talmuden, um die Scheidung der Frau infolge ihres öfteren Gelobens, sondern um sein Gelübde, seine Frau aus irgendeinem Grunde zu entlassen. Nur so ist die Mischna einheitlich, und der gedankliche Sprung des babylonischen Talmuds mit seiner Noterklärung des חסודי מחסרא bleibt uns erspart. Wir ersparen uns viele andere Unebenheiten, die aus der talmudischen Fragestellung in B. Gittin 45b sofort ersichtlich sind. 'Auch Tos. Gittin 3d spricht für unsere Annahme, denn im Exempel für ein vom Hacham zu untersuchendes Gelübde, das sich offenbar auf unsere Mischna bezieht, der Mann geradezu der Vovent ist. Sollte aber doch die talmudische Erklärung auf einer glaubwürdigen Tradition beruhen, könnte der Passus משום נדר לא יחזיר bloß eine nähere Bestimmung zu M. Ket. 76 sein. Wir werden dadurch mit einem neuen archäistischen Moment bereichert, denn die, infolge ihrer nicht eingelösten Gelübde geschiedene Frau dürfte dann nie wieder mit ihrem früheren Ehegatten in eine neue Heirat eingeheri, Die alten Vorstellungen haben tatsächlich eine solche Praxis zugelassen und es liegt nahe, daß die talmudische Auffassüng der früher geübten Praxis entspricht, wenn sie auch nicht aus diesem Passus herausgelesen werden kann. Aus dieser Erwägung heraus haben wir jedenfalls einen Schlüssel zur talmudischen resp. spättannaitischen Erklärung gefunden. 3. Eine Mischna stellt das Gelübde dem promissorischen Eide שבוצת כסוי gegenüber. In dieser Gegenüberstellung erhält das Gelübde den Vorzug, unbeschränkte Kraft über die biblischen Gebote zu besitzen, die sich in folgenden Beispielen kundgibt: Konam, die Laubhütte, die ich mache, aer Lulab, den ich nehme, die Tefillin, 1 Bei den Arabern scheint die Scheidung in einer gewissen Zeit in der Form eines Gelübdes ausgesprochen zu werden. Vgl. Koran Sure 582, 33a und der parallele Ausspruch: הרי את עלי באמא im Ned. 2r 2 B. Gittin 45a, jer. ibirl. 47 und Tos. ibid. 39.