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Monatsschrift für Geschichte und Wissenschaft des Judentums · 1929-01-01 · Heft 1-2 (Januar 1929) · p. Seite 36

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Journal
Monatsschrift für Geschichte und Wissenschaft des Judentums
Volume
73 (1929)
Issue
Heft 1-2 (Januar 1929)
Article
Die Auflösung des Gelübdes
Date
1929-01-01
Page
Seite 36 (sequence 4)
Language
German
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36 nehmen, R. Elieser pflichtet der Ansicht der Schammaiten, R.Jehosna der der Hilleliten bei1/' Diese Toseftastelle wird durch den Vergleich mit ihrer Schwesterstelle, der Mi§na 'Arach. 6!, nach der alten Auffassung ganz unbegreif lieh. Wir ersparen uns jede Polemik und Emendation und erklären sie ganz im Sinne des einfachen Wortlautes und der alten Vorstellungen. Unsere Weisen erteilen dem Manne, der seine Frau zu scheiden beabsichtigt und durch die Heiligung seines Vermögens daran gehindert werde, den Rat, von der alten Volkssitte Gebrauch zu machen und das Heiligtum durch die gewaltsame Scheidung vermittels eines Gelübdes zur Herausgabe der Kethuba zu zwingen. Die Hilleliten vertreten hier die alte Halacha, wonach eine Wiederheirat mit seiner, von ihm durch das Votum geschiedenen Frau aus angeführtem Grunde unstatthaft sei. Die Schammaiten sprechen hier eine Neuerung aus, die mit ihrem allgemeinen Standpunkt über das Gelübde, wie wir sehen werden, sich vereinbaren läßt. Die erwähnte Parallele Mischna ‘Arach. 6X2 dürfte trotz ihrer etwas anderen Fassung und der merkwürdigen Erklärung der Talmude3 4 desselben Inhaltes sein. Ein derartiges Gelübde, das aber vom Manne von vornherein nur für eine bestimmte Zeit ausgesprochen wird, ist Gegenstand der Erörterung in M. Ket 56, und der parallelen Tos. Ket. 54 und ד!-/. Dort wird allerdings das Verbot der Wiederheirat nicht mehr besprochen, ja M. Ket 72-ג läßt es nicht mehr zu, weil die schammaitische Ansicht, wie wir weiter genau beobachten können, immer mehr zum Durchbruch gelangt, so daß in den letzten Generationen der Tannaiten die alte Praxis ganz aufgehoben wurde. Das Urenkelkind Hillels, R. Simon b. Gamliel, nimmt jedenfalls noch immer von ihr Notiz5. 2. ״R. J ose b. R; Jehudah erzählt: ein Mann aus Zidon sagte zu seiner Frau: Konam, wenn du nicht von mir geschieden bist, und doch erlaubten ihm die Weisen die Wiedernahme seiner Frau einer vorsorgenden Verordnung wegen6/' 1 Tos. ‘Arach. 43. Den Talmuden (‘Arach. 23a, jer. Nasir 5!) war die Tosefta in unserer Fassung nicht bekannt, die Amoräer hatten nur die Erinnerung an den Ausspruch des R. Elasar b. R. Simon aufbewahrt, nach welchem die Ansicht R. Eliesers mit der der Schammaiten, die des R. Jehosua mit der der Hilleliten kongruiert. Worin die Kongruenz besteht, wußten sie nicht mehr, so daß sie sich mit der ihnen bekannten Kontroverse beider Schulen über הקדש טעות helfen mußten. Ein weiterer Mißgriff erfolgte auf Grund des fälschlichen Rückschlusses aus der von R. Simon b. Gamliel in derselben Mischna aufgerollten Frage. Im talmudischen Geiste hat sich das, aus Ket 5—גל und Bekh 7ל sicher festgestellte Wort ידיר in ידור verflüchtigt. Die Tosaphisten z. S. s. v. לכי haben wohl einige Schwierigkeiten erkannt, sie zu lösen natürlich nicht vermocht. 2 המקדיש את נכסיו והיתד. עליו התוכת אשתו רא״א כשיגרשנה ידור הנאה רי״א אינו צריך. Die Mischna könnte der Tos. ganz angeglichen werden, falls das Wort צריך als מועיל verstanden werde, was der Talmud aus änderen Gründen wohl vorschlägt. 3 6Arach. 23a, j. Nasir 5!. Vgl. hierher vorletzte Note. 4 Aehnlich sind auch die Bestimmungen Mohammeds im Koran 22£6, 6542־• 5 6Arach. 6t: Wenn jemand einer Frau für die Kethuba Bürgschaft leistet, muß der Ehemann, wenn er sich von ihr scheidet, es durch ein Gelübde tun, damit er keine Verabredung zu Ungunsten des Dritten treffe und seine Frau wieder nehme. 6 M. Gittin 47.

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