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Monatsschrift für Geschichte und Wissenschaft des Judentums · 1929-01-01 · Heft 1-2 (Januar 1929) · p. Seite 35

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Journal
Monatsschrift für Geschichte und Wissenschaft des Judentums
Volume
73 (1929)
Issue
Heft 1-2 (Januar 1929)
Article
Die Auflösung des Gelübdes
Date
1929-01-01
Page
Seite 35 (sequence 3)
Language
German
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30 sie richtig verstanden werden sollten. Sie gehören einer alten Schicht an und konnten nur dank dem wohl verblaßten Fortbestehen des alten Volksglaubens erhalten bleiben. Die Talmude, in deren Zeit die geheimnisvolle Furcht im Volksbewußtsein zu schwinden begann, helfen sich, wie so oft, mit Noterklärungen, wodurch aber bloß neue Distinktionen entstehen. Wenn wir uns hingegen bei all den Halachoth die alte Vorstellung vor Augen führen, erhalten wir so*־ gleich ihre richtige und ursprüngliche Bedeutung. Wir führen im Folgenden diese alten Halachoth an, setzen meistens die Erklärungen der Amoräer in den Talmuden voraus, ohne sie wiederzugeben und treten sogleich zur Rekonstruktion des alten Volksglaubens heran. 1. ״Ein Priester, der eine ihm gesetzlich verbotene Frau nimmt, ist untauglich, es sei denn, daß er ihr jeden Genuß durch Gelübde verbietet 1ידירנה הנאה." Wir stellen vor allem, indem wir den alten Glauben aus dieser Mischna rekonstruieren, folgende These auf: Wer seine Frau mit einem derartigen Gelübde belegt, ist von ihr für ewige Zeiten geschieden2. Nehmen wir an, daß in einer gewissen alten Zeit jedes Gelübde unauflösbar war und stets in Kraft bleiben mußte, wird diese These verständlicher. Trotzdem wir die vielen Beweise hierfür erst zu erbringen haben, wenden wir uns gleich der Erklärung dieser Mischna zu, die wir, gestützt auf die Fülle von Beweisen und ohne gegen die amoräische Auffassung zu polemisieren, geben. Der Priester hat sich über ein Bibelgebot hinweggesetzt und trotzdem gibt es keine besseren Garantien, diese ungesetzliche Frau endgültig von ihm fernzuhalten, als durch das Gelübde, weil er dadurch aus der geheimnisvollen Tabuangst an die Erfüllung desselben stets gebunden ist. Hier kommt die Volkssitte dem Gesetze gut zustatten. Die Kraft des Bibelgebotes hat bei ihm versagt, während die im Volke tief eingeprägte Angst vor der Tabugefahr uns die besten Garantien bietet, diesen Priester vom heiligen Dienste nicht entfernen zu müssen. Folgende Kontroverse bestätigt nicht nur ganz unsere These, sondern macht uns auch mit den Entwickelungsstufen dieser Halacha bekannt. ״Hat jemand sein Vermögen geheiligt (wofür die Kethuba seiner Frau haftet) und dann seine Frau zu scheiden beabsichtigt, sagt R. Elieser, er soll sich jeden Genuß von ihr versagen ידיר הנאה, und die Frau zieht darauf ihre Kethuba vom Geheiligten ein; will er sie wieder nehmen, darf er es. R. Jehoäua verneint letzteres. Auch die Hilleliten meinen, er darf sie in diesem Falle nicht wieder- 1 M. Bekhor 7?. Der Talmud Bekh. muß auch hier, wie an allen ähnlichen Stellen, einen Fall annehmen, bei dem noch in talmudischer Zeit die Aullösung des Gelübdes nicht gestattet war. 2 Aehnlich dem Täläk der Araber, das durch die Gelöbnisformel Ubo öiJLk> du sollst von mir dreimal definitiv verstoßen seincc die Frau tatsächlich für immer geschieden ist, ohne sie wiedernehmen zu dürfen. Vgl. hierzu das sonst nicht ganz verläßliche Buch, Gottschalk Walter, das Gelübde nach älterer arabischer Auffassung, 161 f. 3*

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