Monatsschrift für Geschichte und Wissenschaft des Judentums
- Journal
- Monatsschrift für Geschichte und Wissenschaft des Judentums
- Volume
- 72 (1928)
- Issue
- Heft 1
- Article
- Ein Beitrag zu der verschollenen Kuzariübersetzung des Jehuda ben Cardinal
- Date
- 1928-01-01
- Page
- Seite 69 (sequence 4)
- Language
- German
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69 Uebersetzung diesen Passus,,wo er ganz am Platze ist, wäKtend das vorhergehende vom tibbonischen Text ganz abweicht1. Es kann mit Bestimmtheit ausgesprochen werden, daß dieser Passus aus der Cardinalschen in die tibbonsche Uebersetzung eingedrungen ist, — ein Beweis also, daß der tibbonische Text vom Einflüsse des Cardinalschen nicht ganz frei geblieben ist. Ob nun Jehuda ibn Tibbon selbst, — der die, nach unserer Meinung, vorangegangenen Ueber- Setzung möglicherweise kannte — oder bloß die späteren Abschreiber diesem Einflüsse ausgesetzt waren, läßt sich vorläufig nicht mit Bestimmtheit entscheiden; das letztere ist jedoch wahrscheinlich. Auf alle Fälle haben wir ein neues Moment für die Kritik des tibbonischen Textes gewonnen, und zwar sind es nicht mehr die Varianten, sondern die als Erweiterungen des arabischen Textes sich ausgebenden Zusätze im tibbonischen Texte, welche durch Cardinais Uebersetzung Auf- Schluß finden können. Allerdings dürfen nur ganz wenige solche auf Cardinal zurückzuführende Zusätze im tibbonischen Text aufgenommen worden sein. Auch über die Frage, ob wir bei beiden Uebersetzungen dieselbe Redaktion des arabischen Textes oder vielmehr zwei verschiedene Redaktionen vorauszusetzen haben, läßt sich beim gegenwärtigen Stand der Dinge keine irgendwie begründete Vermutung aufstellen. Denn einerseits besitzen wir bloß einen einzigen arabischen Text; andererseits sind die bis nun aufgefundenen Bruchstücke zu gering, um uns einen sichern Anhaltspunkt diesbezüglich gewähren zu können. Es ist jedoch hervorzuheben, daß selbst in den wenigen Fragmenten Cardinal einige richtigere Lesearten des arabischen Originals als Tibbun aufweist2. , V. Zitate der Cardinalschen Uebersetzung. Bekanntlich ver.־ danken die verdrängten Uebersetzungen ihren Fortbestand und ihre Entdeckung zum Teil manchen älteren Werken, welche einiges aus Ich führe hier beide Uebersetzungen der in Betracht kommenden Stelle Kuzari II, § 2. Tibbun ואנחנו רואים כזה בשופטי בני־ אדם, בששואלין אותם בדיכין ודנין במה שמחיבת ד״תוח־ן ויחיו אנשים זוכים בדין ואחרים חייבים והכלתלוי מניב השופט ודינו בלי השתנות בושנ1יוכןהשםפעםיקרא אלרחום וחנון ופעם יקדאאלקנוא ונוקם והוא ית, אינו משתנה ממדה אל מרה 4 Daß der ganze Passus mehr in die Gardinalsche Fassung paßt ist evident; außerdem weist das Singular* שופט auf Cardinal hin. Auch der Ausdruck השם ist nicht tibbonisch, der überall בורא gebraucht, wo ■gegen Cardinal הקבדה oder .*הב״ד setzt. Ueber die Varianten dieser Stelle im tibbonischen Text vgl. Hirschfeld XXVIII, 4. an: Cardinal וכדבר הזה נמצא בבכי אדם בעמדם לפני השופט יצא מן הדין לאחד מועיל ולאחר הפסד והכל תלוי 'מניב השופט ודינו בלי השתנות בו שכוי. וכן. ה ק ביה פעם יקרא דחום וחנון ופעם יקרא אל קנוא ונוקם כענין המעשים והוא לא ישתנה. 2 Unser Fragment hat mit 0. שדי wo.Tibbun (71, Z. 16) נדיב hat; 71, Z. 22 statt לשלול ממנו תאי* המות hat unser Fragment: להסיר ממנו המות (leblos ושאינו נקפא (נקפא דומם was mit O. übereinstimmt, vgl. Hirschfeld XXVIII; 7). Einen, anderen. Beleg führen wir in der nächsten Rote an.