Monatsschrift für Geschichte und Wissenschaft des Judentums
- Journal
- Monatsschrift für Geschichte und Wissenschaft des Judentums
- Volume
- 72 (1928)
- Issue
- Heft 1
- Article
- Zur Deuteronomiumfrage
- Date
- 1928-01-01
- Page
- Seite 41 (sequence 18)
- Language
- German
- Belongs to
- article
- OCR quality
- 97% known words query
- IRI
…/2829132-2829951-2829953-2849035--48002-2849113- Visual Library
- page viewer of the UB Frankfurt
OCR text
41 unter Bedingungen, die es ihm ermöglichten, innerhalb einiger Stunden nach jedem bezeiebneten Punkt aufzubrechen. Und vorher hatten sie einen sehr kleinen Landstrich bewohnt und hatten ihn auf eine Warnung hin nach wenigen Tagen verlassen können. Das beweist, daß das Gesetz in Zeiten der Ruhe und der Sicherheit für ein kleines, armes Beduinenvolk durchaus ausführbar war; die Schwierigkeiten beginnen erst dann, wenn diese Bedingungen nicht mehr vorhanden sind. Es ist bezeichnend für den sozialen und wirtschaftlichen Zustand, in dem allein es gehandhabt werden konnte. Auf eine Zeit übertragen, da das Volk sich in bezug auf Bevölkerungszahl, Wohlhabenheit und wirtschaftliche Struktur entwickelt hatte, wird es zu einer gesetzgeberischen Unmöglichkeit, die kein Mensch mit Verantwortungsgefühl sich hätte ausdenken können. Die ganze Diskussion ist aus dem Versuch heraus entstanden, das Gesetz später zu datieren. Läßt man es da, wo es steht, als einen Teil von Moses Werk, so ist alles klar und verständlich; verlegt man es in irgendeine spätere Zeit, so ergibt sich eine heillose Verwirrung1. Es gibt noch andere Beweisgründe wirtschaftlicher und geistiger Natur, die in demselben Sinne sprechen. ״Wirtschaftliche: Es gab kaum irgendwelchen Handel. Alle Verträge wurden auf außerordentlich einfache Weise geschlossen. Die moralischen Begriffe, die ihnen zugrunde liegen, sind unbekannt. So war z. B. der Schutz, den man dem Lohnarbeiter gewährte, religiös, nicht rechtlich begründet. Edelmetalle waren in Gebrauch, und in Holz- und Metallarbeit war ein gewisser Grad von Fertigkeit erreicht, wahrscheinlich ein Ergebnis des Aufenthaltes in Aegypten. Noch vor der ägyptischen Zeit kannte man den Ackerbau (Gen 2612), und die Stämme besaßen einen ziemlichen Reichtum an Vieh und Erfahrungen in der Viehzucht. Diese Verhältnisse spiegeln sich in den Gesetzen wieder. Geistige Beweisgründe: Die Gesetze beweisen deutlich, daß die geistige Verfassung der Stämme eine sehr primitive war. Unter- 1 Selbstverständlich waren die jeweiligen Lebensbedingungen von Einfluß auf die Befolgung oder Unterlassung־ des Gesetzes. Wenn z. B. die politischen Verhältnisse Wallfahrten nicht gestatteten, werden sie unterblieben sein. Elkanah scheint nur einmal im Jahr nach Silo gegangen zu sein (i Sam 13), — ein zweifellos durchführbares und angemessenes Verfahren. Man kann'leicht weitere Beispiele dafür anführen, daß das Gesetz nicht genau so, wie es geplant war, ausgeführt wurde und ausgeführt werden konnte. (Vergl. z. B. 2 Kön 2322 f.). Man darf aber nicht vergessen, daß Moses notwendige Anpassungen seines Gesetzes an die Verhältnisse ins Auge gefaßt und vorgesehen hatte. (Vgl. meine Early Hebrew History 1924, 51—8ל). Im Falle des Peßachopfers mußte er selber im zweiten Jahr der Wüsten- Wanderung Abänderungen einführen (Num 96־M). Diese Stelle ist ganz besonders wichtig für die Datierung, denn sie rechnet mit einem Gemeinwesen, deren Mitglieder alle so eng beieinander wohnen, daß die längste Abwesenheit, die man sich vorstellt, eine Reise wäre, die schon einen Monat später zu Ende sein würde. Nicht nur die Golah, sondern auch eine Abwesenheit wie die von David oder Absaloni gehen gänzlich über den Bereich der Erfahrung und selbst der Voraussicht hinaus. Zur Datierung der Priestergesetzgebung vgl. II. M. Wiener, The Origin of the Pentateuch 1910, S. 118—133; deutsche Uehersetzung H. M. Wiener — J. Dahse, Wie steht’s um den Pentateuch? 1913, 101 —114. Vielleicht haben Staerk und Löhr für diese Arbeit Interesse; die Wellhausensche Schule hat sich mit ihr nicht auseinandergesetzt.