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Monatsschrift für Geschichte und Wissenschaft des Judentums · 1928-01-01 · Heft 1 · p. Seite 36

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Journal
Monatsschrift für Geschichte und Wissenschaft des Judentums
Volume
72 (1928)
Issue
Heft 1
Article
Zur Deuteronomiumfrage
Date
1928-01-01
Page
Seite 36 (sequence 13)
Language
German
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38 Die Bünclnisurkunde bildet den größten Teil des Buches; außerdem gibt es aber noch andere Teile, die aus der sprachlichen Form von Gesetzgebungen zu begreifen sind. Wenn ein Vertrag dieser Art geschlossen werden sollte, ist nichts natürlicher, als die nötigen An- Weisungen zu seiner Durchführung zu geben. Danach ist Dt 27 ein unerläßlicher Teil des Buches, aber es steht, wie bereits bemerkt, wahrscheinlich an unrichtiger Stelle; es sollte besser nach Kap. 2860 stehen, wie Sanda* 1 rät, oder noch besser nach Kap. 302o. Der Plan für die ersten 30 Kapitel würde also (abgesehen von einigen kurzen Stellen, die sich aus ihrer ursprünglichen Stellung hierher verirrt haben) folgender sein: die Vertragsurkunde (Kap.4^—2619, 28), vor- und nachher eine lange Rede Moses (Kap. 16—440 und 29 f.), das Ganze eingerahmt von Erzählung und beschlossen mit den Anweisungen für die Durchführung des Bündnisses (Kap. 27)2. Dann folgen Dinge, die mit dem Rücktritt Moses und der Ernennung seines Nachfolgers Zusammenhängen. Aber Kap. 319-13 ergänzt tatsächlich den Bericht von der Uebergabe des Bündnisbuches und sollte wahrscheinlieh nach Kap. 2726 stehen. Es gibt jedoch in diesem Kapitel noch andere Unordnung: Vers 23 kann unmöglich nach 22 stehen3, sondern sollte sofort auf 15 folgen, und r8 ist nach 22 anzuschließen, am besten unmittelbar vor Kap. 33. In diesem Falle ist es wahrscheinlich, daß 312 .,גa (die ersten 2 Worte), 3245, 46 (die ersten 2 Worte) wiederholt. your (Eurem) own style, tliough not quite the genius you (Ihr) would fain pass for. -Come on t hi ne (Dein) own terms, and come as speedily as t h 0 u (Du) canst. I do not reckon the promise I made the less hinding, that you (Ihr) very generously make no allusion to it. Thine (der Deine) Etherington “. (Der Sperrdruck stammt von mir. H. M. W.) Wenn eine moderne Kritik zur Zufriedenheit der Briten den Beweis liefern kann, daß ,,St. Ronan’s Well“ tatsächlich ein Kompositum aus den Werken zweier Verfasser ist, von denen der eine die Einzahl, der andere die Mehrzahl gebraucht, ־wird es auch an der Zeit sein, die Argumente zu untersuchen, die auf dem Wechsel von Einzahl und Mehrzahl im Deuteronomium aufgebaut sind. Bis dahin verdienen sie die Aufmerksamkeit eines ernsthaften Forschers nicht. Löhr untersucht die Form der Gesetze (S. 173 u. 198). Im Jahre 1908 schrieb ich über den Pentateuch: ,,die Gesetze zeigen verschiedene Formen. Ein häufiger Typ ist: wenn x geschieht, soll y getan werden. Aber Klauseln, die mit ,,Wer immer“ z. B. beginnen oder in der 2. Person Einzahl oder Mehrzahl abgefaßt sind, sind auch häufig. Hierin gleicht die Gesetzgebung den römischen 12 Tafeln, die auch verschiedene Typen zeigen, darunter auch die 2. Pers. Einzahl (aber nicht die 2. Pers. Mehrzahl). Und sie unterscheidet sich von den Gesetzen des Hammurabi, der Angelsachsen 11sw., bei denen der ,,wenn“־Typ unveränderlich istu. Murray’s Illustrated Bible Dictionarv 461 b. 1 Sanda, Moses und der Pentateuch, S. 276. 2 Die 12 Flüche im Vers 1526־ bedürfen einer Erklärung: der letzte ist ein allgemeiner Fluch, der gegen jede Uebertretung des Gesetzes ausgesprochen wird. ,,Die übrigen elf ergänzen die Tätigkeit des Gerichtshofes; sie treten bei Vergehen in Kraft, deren Beweis aus verschiedenen Gründen unmöglich oder sehr schwierig ist. Vier davon richten sich gegen Vergehen, die berüchtigt sind für die praktischen Schwierigkeiten, die sie dem Gericht bereiten. Andere gelten ausdrücklich für Vergehen, die im Geheimen begangen werden. Wieder bei änderen, wie in dem Falle, wo gegen einen Blinden oder einen Fremden ein Unrecht begangen wird, muß die Schwierigkeit jedem Leser klar werden.“ (H. M. Wiener, Stüdies in Biblical Law, 1904, S. 74 f.) 3 Der Text dieses Kapitels ist nicht in Ordnung. Wegen der verschiedenen Lesarten vergl. Bibliotheca Sacra, 1918, S. 98—100.

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