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Monatsschrift für Geschichte und Wissenschaft des Judentums · 1928-01-01 · Heft 1 · p. Seite 34

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Journal
Monatsschrift für Geschichte und Wissenschaft des Judentums
Volume
72 (1928)
Issue
Heft 1
Article
Zur Deuteronomiumfrage
Date
1928-01-01
Page
Seite 34 (sequence 11)
Language
German
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34 Ina Zusammenhänge damit können wir die Form und den Aufbau des Deuteronomiums verstehen. So weit mir bekannt ist, gibt es keine andere Literatur, in der eine Rechtsurkunde zum Range einer Kunstform erhoben worden ist. Aber hier ist das zweifellos geschehen. Und wenn wir die Bündnisurkunde des Deuteronomium betrachten, erkennen wir, daß' sie in der äußeren Form von verschiedenen Erwägungen beeinflußt ist: 1. Sie enthält und bewahrt die Bedingungen eines Vertrages, der von zwei vertragschließenden Parteien eingegangen wird. Aus diesem Grunde ist sie wie eine Rechtsurkunde angelegt. 2. Eine dieser Parteien war Gott. An Stelle des gewöhnlichen Eides oder der Anrufung einer oder mehrerer Gottheiten, wie sie am Ende eines zwischen menschlichen Parteien getroffenen Uebereinkommens üblich sind, haben wir infolgedessen eine lange Rede, die Belohnungen oder Strafen ankündigt, je nach Beachtung oder Verletzung der Vertragsbedingungen. 3. Die Mitteilung an das Volk geschah durch eine Rede, die ihm auch alle sieben Jahre wieder vorgelesen werden sollte. Der Zweck war jedenfalls, so nachdrücklich wie möglich auf die öffentliche Meinung zu wirken. Deshalb ist die Form rhetorisch. 4. Viele der Kontraktbedingungen stellen in der Tat Gesetze dar. Deshalb wird neben der Kontraktsterminologie häufig die Sprache des Gesetzes angewendet. Wie bereits bemerkt, ist so ein literarisches Ausdrucksmittel entstanden, dem kein Beispiel aus irgendeiner anderen Literatur an die Seite zu stellen ist. Eine Einzeltatsache ist von erheblicher Bedeutung für unsere Untersuchung. Man wird erkennen, daß die Urkunde in ihrer Anlage ganz regelrecht aufgebaut ist, und daß es unmöglich ist, sie auseinanderzureißen. Sie beginnt mit einem Titel oder einer Ueberschrift in Kap. 444-49. Diese ist stark glossiert, aber es ist heute für jedermann unmöglich, mit Sicherheit zu sagen, wieviel davon ursprünglich ist. Dann folgt die Urkunde selbst. Sie beginnt mit einer Bezugnahme auf ein früheres Bündnis am Horeb und die damit verknüpften Ereignisse (5). Daran schließt sich der Hauptteil, der praktische Teil des Bündnisses. Er wird mit großer Weitschweifigkeit ausgeführt, um auf das Volk zu wirken, aber sein Kernpunkt liegt in den Worten von Kap. ll2a ,,den Ewigen, euren Gott, zu lieben, in all seinen Wegen zu wandeln, und ihm anzuhangen“. Daran reihen sich die Satzungen und Gebote. Sie entwickeln im einzelnen das Wesentliche des Vorangegangenen mit der Absicht, die aufgestellten großen Ideale auf den verschiedenen Gebieten des menschlichen Lebens zu verwirklichen (Kap. 12—26i5). In Kap. 2616-19 wird das Ergebnis zusammengefaßt. Wenn wir zunächst Kap. 27 übergehen, finden wir, daß die Urkunde schließt mit der Ankündigung von Lohn und Strafe (Kap. 281-68), und daß ein Schlußwort (Kap. 2869) sie in ihrer Gesamtheit genau kennzeichnet. Wir haben also hier ein geschlossenes organisches Ganzes vor uns. Von der Ueberschrift bis zujn Schlußwort waltet ein Plan, ein Gedanke vor, außer an gewissen Stellen, bei denen es der Textkritik gelingen kann, das Vorhandensein von Glossen oder falsche Ein-

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