Monatsschrift für Geschichte und Wissenschaft des Judentums
- Journal
- Monatsschrift für Geschichte und Wissenschaft des Judentums
- Volume
- 72 (1928)
- Issue
- Heft 1
- Article
- Zur Deuteronomiumfrage
- Date
- 1928-01-01
- Page
- Seite 30 (sequence 7)
- Language
- German
- Belongs to
- article
- OCR quality
- 98% known words query
- IRI
…/2829132-2829951-2829953-2849035--47991-2849102- Visual Library
- page viewer of the UB Frankfurt
OCR text
30 selben Typ in den Gebräuchen anderer früher Gemeinschaften, wehil auch die genauen Riten bei den einzelnen Gemeinschaften selbstverständlich verschieden sind. Wenn wir uns nun den Vorgängen am Sinai zuwenden, finden wir, daß dort in der gleichen Form ein Bund geschlossen wird zwischen Gott und den hebräischen Stämmen, nur mit den Abweichungen, die durch die außerordentlichen Umstände des. Falles bedingt sind. An Stelle (1) einer einzigen Säule finden wir zwölf für die zwölf Stämme Israels (Ex 244). Der Altar (2) und das Opfermahl (6) erscheinen unverändert (Ex 244, u), nur daß angesichts der Tatsache, daß 12 ganze Stämme hier den Bund schließen, nur ihre Vertreter an dem Mahl teilnehmen. Das einfache Opfer (5) ist erweitert worden zu Brand- und Friedensopfern (Ex245), wie sie der Feierlichkeit und Bedeutung des Anlasses entsprechen. Bei Punkt 3 und 4 waren größere Veränderungen notwendig, weil es sich hier um einen wirklichen Unterschied in der Stellung der Parteien handelt. Die Gewalt, die allein die Bestimmungen durchsetzen konnte, war hier zugleich eine der Vertragsparteien, und es war undenkbar, daß Gott sein Wort brechen würde, wie es bei einem Menschen möglich wäre. Anstatt der Anrufung der Gottheit durch die beiden Parteien bei einem zwischen Menschen geschlossenen Vertrage, finden wir hier eine Ankündigung dessen, was Gott tun will im Falle des Gehorsams und eine Warnung vor Strafen im Falle des Ungehorsams (232033־). Das ist trotz allem verhältnismäßig unentwickelt; aber in Lev 263-45 (hier handelt es sich jedoch um eine andere Form des Bündnisses als um ein Mazzeba-Bündnis) und Deut .28 nehmen diese Dinge größeren Umfang an. Das führt uns auf die besondere literarische Form, die unsere gegenwärtige Untersuchung vor allem interessiert. Als Jakob und Laban ihren Bund schlossen, war der Gegenstand, um den es sich handelte, sehr einfach: einige Worte auf beiden Seiten genügten. Am Sinai sind die Verhältnisse ganz anders: ein ganzes Gesetzbuch sollte gegeben werden. Ein Teil der Vertragsbedingungen wird verkündet bei einem furchtbaren Zusammentreffen zwischen Gott und dem Volke. Das übrige wurde der Vermittlung Moses überlassen. Er schreibt es in ein Buch, und der schriftliche Vertrag ist da. In einem ausgebildeten System ist die richtig beglaubigte Urkunde das Wichtigste, aber hier ist das Schreiben nebensächlich gegenüber den früheren Zeremonien, von denen allein die Gültigkeit des ganzen Vertragsschlusses abhängt. Bei diesem Punkt ist es wichtig, gewisse Unterschiede zu vergleichen, die die Verschiedenartigkeit der Gedanken und der gewählten Terminologie beleuchten. Eine moderne Urkunde verzeichnet den Vertrag zwischen den Parteien in einer Form, die den überzeugenden Beweis liefern soll, daß ein Vertrag in der Tat geschlossen worden ist, und daß er aus den Bedingungen bestand, die in der Urkunde enthalten sind. Die übliche Formel lautet ungefähr wie folgt1: ,,Diese Urkunde, ausgestellt am .... (Datum) zwischen A einerseits und B andrerseits, 1 Natürlich führe ich englische Formeln an, aber sie werden den - Juristen jedes Landes verständlich sein.