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Monatsschrift für Geschichte und Wissenschaft des Judentums · 1928-01-01 · Heft 1 · p. Seite 28

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Journal
Monatsschrift für Geschichte und Wissenschaft des Judentums
Volume
72 (1928)
Issue
Heft 1
Article
Zur Deuteronomiumfrage
Date
1928-01-01
Page
Seite 28 (sequence 5)
Language
German
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28 sollten. Besondere Berücksichtigung finden die Hilflosen. Aber der wahre Unterschied liegt in keinem dieser Punkte, wenn er sie auch alle umfaßt und erklärt. Er liegt in der Haltunggegenüber dem Göttlichen. Durchweg prägt sich hier in Einrichtungen, die doch für ein Volk bestimmt sind, das in seinen allgemeinen Ideen und seiner primitiven Kultur sich sehr wenig von andern Völkern in ähnlichem Entwicklungsstadium unterscheidet, die einzigartige Beziehung zwischen dem einen Gott und dem auserwählten Volk aus mit allen den damit vorhandenen Pflichten gegen Gott und Mensch. Dieses Gesetz hat seinen Mittelpunkt in Gott und führt zu Gott. Sein letztes Problem ist nicht rechtlich noch literarisch, ökonomisch oder sozial: es ist theologisch/'1. Das sind die Gedanken, die sich naturgemäß beim Studium des Gesetzes ergeben. Halten wir an ihnen fest, so werden alle Theorien zunichte, die das Deuteronomium als das Programm einer besonderen Reform ansehen oder als ein Werk, dessen Zweck es ist, irgendeinen besonderen Teil, eine besondere Klasse zu begünstigen. Zunichte werden auch viele Versuche, die das Gesetzbuch des Deuteronomiums zerlegen und es von den übrigen Teilen der pentateuchischen Gesetzgebung lostrennen wollen. Wer solche Ansichten Vorbringen will, ist gezwungen, erstens: Gedanken, die es enthält, zu übersehen und zweitens: Gedanken, die es nicht enthält, hineinzusehen. Es braucht wohl kaum gesagt zu werden, daß ein solches Vorgehen jeder wahren Wissenschaft Hohn spricht. II. In ihrer Form unterscheidet sich die Gesetzgebung des Deuteronomium und einiger anderer Teile des Pentateuch grundsätzlich von jedem andern bekannten Gesetzsystem. Das hat auf die Ausdrucksweise von 261619־ gewirkt, wo wir lesen: ,,Den Ewigen hast du heute anerkannt (2האמרת) dir ein Gott zu sein.... Und der Ewige hat dich anerkannt (2האמ״רך), ihm ein auserwähltes Volk zu sein". Das heißt, der ganze Vorgang wird dargestellt als ein Uebereinkommen, das von zwei Parteien getroffen wird, von einem Gott und einem Volk. Jede tritt in ein besonderes Verhältnis zu der anderen, und der Erlaß von Satzungen, Befehlen und Gesetzen bildet einen Teil des Vertrags- Schlusses. Diese Vorstellung ist natürlich bei jeder Art von Verträgen üblich; aber sie ist ohne Beispiel bei einer Gesetzgebung. Ein Gesetz ist gewöhnlich ein Befehl, den der gesetzgebende Körper an seine Untertauen oder an einen Teil von ihnen richtet, niemals aber ein U e b e r - Einkommen (oder eine seiner Bedingungen) zwischen beiden. 1 a. a. O. 466 a. 2 Die große Cambridger Septuaginta (Brooke und Mc. Lean) bietet eine lehrreiche Sahidische Abweichung ,,Gum elegisset te hodie Deus esse tibi deus et ire vos“. Daß'das ein Umgehen des Originaltextes ist, geht deutlich aus der Tatsache hervor, daß die Wahl des Volkes durch Gott im nächsten Vers festgestellt wird und hier also nicht am Platze wäre, und aus dem unge־ schickten Uebergang zu einem andern Subjekt in ,,et ire vos“. Bewiesen wird dadurch, daß der Urheber der Veränderung zurückschreckte vor dem schlichten Wortsinn, welcher den Vorgang so schildert, daß Israel seine Gottheit durch eine freie Wiilenshandlung annimmt, welche den einen Teil eines beiderseitigen Uebereinkommens bildet.

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