Monatsschrift für Geschichte und Wissenschaft des Judentums
- Journal
- Monatsschrift für Geschichte und Wissenschaft des Judentums
- Volume
- 72 (1928)
- Issue
- Heft 1
- Article
- Zur Deuteronomiumfrage
- Date
- 1928-01-01
- Page
- Seite 27 (sequence 4)
- Language
- German
- Belongs to
- article
- OCR quality
- 98% known words query
- IRI
…/2829132-2829951-2829953-2849035--47988-2849099- Visual Library
- page viewer of the UB Frankfurt
OCR text
27 Gedanken, wird genau bestimmt und geboten. Gott ist heilig, deshalb müssen die Kinder Israel heilig sein — heilig in ihrem Verhältnis zu den Eltern, zu Vorgesetzten, zu Untergebenen, zu Nachbarn, zu Bekannten, zu Kunden und Bittstellern; heilig in öffentlicher und privater Hygiene; heilig in Moral und Ethik; heilig in der Fernhaltung der Sünde vom Land, der Gesellschaft und dem einzelnen. Daher auch viele charakteristische Einrichtungen und Vorschriften — das Gesetz der Wallfahrt z. B. wurde zum Teil dazu eingeführt, ,,damit du lernen mögest, den Ewigen, deinen Gott, immer zu •fürchten“ (Deut 1423). Gleich den indischen Gesetzbüchern faßt das Gesetz klar die Einheit des Lebens ins Auge. In seiner Betrachtung bilden Glauben und Handeln — Handeln im Recht, im Opfer, in der Ethik, der Moral, in sozialer und individueller Hinsicht — ein unlösbares Ganzes“1. ״Wie weit ist es einzigartig? Die einzelnen Artikel in diesem Bande und ihre Bibliographien stellen die Tatsache fest, daß es zahllose Parallelen zu fast jeder Verordnung und jedem Gedanken im Gesetz gibt. Talion und Blutfehde, Sünde und Verbrechen, Reinheit und Unreinheit, Priesterschaft, Opfer und Ritual — für all das finden wir Parallelen bei anderen Völkern. Ebenso ist es bei den einzelnen Vorschriften. Abgesehen von gewissen auffallenden Ausnahmen — z. B, im Fremdenrecht — ist es möglich, für die meisten Gesetze Parallelen festzustellen, selbst bei solchen Einzelheiten wie der Erlaubnis, Trauben zu pflücken usw., Deut 2324ff.; vergl. Post, Grundriß, 2, 426, Manu, 8, 341 (mit charakteristischen Unterschieden) usw. Es ist auch nicht die einzige Gesetzgebung, die den Anspruch erhebt, göttlichen Ursprungs zu sein oder außerjuristische Dinge zu ordnen sucht. Die Gesetzbücher der Hindu z. B. beschäftigen sich mit Glauben, Buße, Reinigung, Kleidung, Benehmen usw. ebenso wie mit dem Profanrecht. Jede alte Gesetzgebung ist die Schöpfung ihres Zeitalters und muß es sein; und da die Gesetzgeber sich überall mit den gleichen Zielen befassen, und die Gesetze überall das Betragen der Menschen beeinflussen wollen, folgt daraus, daß jede archaische Gesetzgebung einer Familiengruppe angehört und sich von andern Systemen, die derselben Entwicklungsstufe angehören, nur innerhalb gewisser mehr oder weniger bestimmter Grenzen unterscheidet. Selbstverständlich trägt das Gesetz Moses den Stempel der Geschichte, des Geistes und des Charakters des Volkes, für das es bestimmt war; aber das finden wir bei jedem | andern bekannten System auch. Und trotzdem ist das Gesetz Moses | einzig in seiner Art: 1. keine andere Gesetzgebung ist ihm vergleichbar, * was seine literarische Form und Schönheit anbelangt, 2. wenn man auch zu vielen einzelnen Vorschriften Parallelen finden kann, so doch nicht zu solch einer Sammlung humaner Vorschriften; } daher unterscheiden sich der Geist und die allgemeine | Wirkung des Ganzen von denen alJer übrigen Gesetzgebungen, j 3. Es ist vielleicht keine ähnliche Gesetzgebung jemals so‘ frei j gewesen von Gesetzen, die irgendwelcher bevor״ j zugten Person oder Kaste Vorteile sichern a. a. O, 463 a,