Monatsschrift für Geschichte und Wissenschaft des Judentums
- Journal
- Monatsschrift für Geschichte und Wissenschaft des Judentums
- Volume
- 72 (1928)
- Issue
- Heft 1
- Article
- Zur Deuteronomiumfrage
- Date
- 1928-01-01
- Page
- Seite 25 (sequence 2)
- Language
- German
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25 ronomium völlig mit anderen Stellen des Pentateuch überein. Genau dieselben Gedanken bildeten-die Grundlage für den Bund am Sinai (Ex 195ff.), und sie sind entweder ausgedrückt oder mit inbegriffen in dem übrigen Teil der Gesetzgebung (vergl. besonders Lev 19). Um richtig zu verstehen, was diese Gedanken bedeuten, und wie sie wirken, ist es nötig, das Gesetzsystem des Pentateuch im Hinblick auf das Vergleichsmaterial zu betrachten. Zunächst müssen wir jedoch wegen der zu besprechenden Bücher auf andere Seiten des Gegenstandes hin weisen. In der Tat gewährt die Stelle einen wichtigen Ausblick und weist den verschiedenen Einzelgesetzen ihre wahre Bedeutung zu. Die Gesetzesordnung ist nicht zu dem Zweck gegeben worden, daß das Volk da oder dort opfere, diese und jene Gaben darbringe oder diese und jene Kriegs- oder Familiengebräuche oder sonstige Vorschriften auf irgend einem Gebiete menschlicher Betätigung beobachte; solche Dinge werden wohl behandelt, aber sie sind nur Mittel zum Zweck, nicht Selbstzweck. Die wahre Absicht war: ein dem Ewigen heiliges Volk zu schaffen. Um dieses Ziel zu erreichen, mußte man z, B. verhindern, daß Opfer und Anbetung einer andern Gottheit dargebracht würden. Unter den damaligen Umständen bestand sehr starke Gefahr, daß die Israeliten das tun könnten. Deshalb werden Schutzmaßnahmen getroffen, diese Gefahr zu verhüten, und sie werden mit großem Nachdruck eingeschärft. Aber es wäre vollkommen irrig, wollte man annehmen, daß diese Maßnahmen um ihrer selbst willen da wären. Schriftsteller, die das annahmen, haben den verschiedenen Teilen der Urkunde nicht die Bedeutung beigemessen, die der Verfasser ihnen zuerkennt. Sie haben den Wald vor lauter Bäumen nicht gesehen. Bei sorgfältiger Betrachtung dieser Dinge wird man erkennen, daß Staerk recht hat, wenn er, dem Beispiel östreichers folgend, die Tatsache betont, daß in den die Gesetzgebung umrahmenden Kapiteln von einer Zentralisation des Kults keine Rede ist (27). Er scheint überrascht, aber diese Ueberraschung ist unnötig. Wäre das Deuteronomium nicht zum Gegenstand einer vollkommen verkehrt eingestellten Exegese gemacht worden, so hätten sich seine Erklärer in seiner Auslegung von dem Buche selbst leiten lassen und sich an die Worte des Gesetzgebers gehalten. Solange keine Beweise für das Gegenteil da sind, muß jeder, der sich mit irgendeinem Schriftsteller beschäftigt, zunächst einmal annehmen, daß er wußte, was er tun wollte, daß er sagte, was er meinte, und meinte, was er sagte. Wenn dieses Verfahren auf die Reden des Deuteronomium angewandt wird, kann kein Zweifel über den beabsichtigten Zweck entstehen, denn er wird mit voller Klarheit, Kraft und Ausführlichkeit zum Ausdruck gebracht. Ebenso ist es mit den übrigen Gegenständen, die in den Reden behandelt werden. Um ein heiliges Volk zu schaffen, mußte man einerseits alle notwendigen Schritte unternehmen, um so weit als möglich seine Wohlfahrt auf jedem Gebiete des Lebens zu sichern, und mußte ihm andererseits die spezifische Eigenschaft der Heiligkeit aufprägen, wie wir sie im Pentateuch im alltäglichen Leben des ganzen Volkes und des einzelnen finden. Daher erstreckt sich die