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Monatsschrift für Geschichte und Wissenschaft des Judentums · 1928-01-01 · Heft 1 · p. Seite 9

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Journal
Monatsschrift für Geschichte und Wissenschaft des Judentums
Volume
72 (1928)
Issue
Heft 1
Article
Aus ostjüdischer Geschichte [Rezension]
Date
1928-01-01
Page
Seite 9 (sequence 4)
Language
German
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9 Aber dieser ,,Fiktion“ ,,stimmten die Häupter der Hochschulen zu, die hier mit uns auf der Messe“ waren. Ihr literarischer Niederschlag ist erfolgt ,,auf Befehl der Häupter der Landschaften [Polens]; sie nahmen sie an, sie zu bekräftigen und aufrechtzuerhalten“1. Wenn diese Rabbiner und Vorsteher der Vierländersynode, also die prominentesten Behörden der damaligen Diaspora, diese ,,Fiktion“ sich völlig zu eigen gemacht hat, war es eben keine Fiktion. Hier sind gesetzlich, erlaubte Handelsgeschäfte dieser Art ebenso niedergelegt wie bereits in Mischnah und Talmud, also in der mündlichen Lehre, wo gleichfalls Modalitäten derselben Art gegeben werden. Es ist selbstverständlich, daß die gleichen Grundprinzipien hier wie dort gelten, sowohl für Warenals auch Geldausleihungen. Ausdrücklich wird bezeugt, daß nicht nur die Talmudlehrer mit dieser ״Fiktion“ operierten, sondern daß sie im Volke gang und gäbe war2. Ein durchaus nicht orthodoxer Historiker urteilt daher anders: ,,Eine kleine Schrift über erlaubtes Zinsennehmen und unerlaubten Wucher (דעי* דב'ת) zeugt von der Klugheit, Welterfahrung und strengen Redlichkeit ihres berühmten Verfassers3.“ Meisl behauptet (I 284): ״Salomo Lurja hatte ein Reglement verfaßt, das in minutiösester Weise die Einzelheiten der Zeremonie [der Chalizah] regelte und sie mit einem bis zur Unleidlichkeit gesteigerten Formelkram ausstattete“. Falls hier gemeint sein soll, daß R. Salomo Erschwerungen eingeführt habe, so stünde das mit seinen eigenen Grundsätzen im Widerspruch: ״Es ist selbstverständlich, daß man gegen den Talmud keine Erschwerungen einführen darf ... wo ein Brauch sich eingebürgert hat, sollst du den Brauch nicht niederreißen“4. Schlägt man nun R. Salomo Lorjas י□ שלשלמה zu Jebamoth Kap. 12 [über Chalizah] auf, so findet man zwar Diskussionen über Talmud und Dezisoren, die Chalizah betreffend, aber ein ״Reglement“ erschöpfender Art ist dort nicht vorhanden, und der ״bis zur Unleidlichkeit gesteigerte Formelkram“ ist weiter nichts als die genannten Diskussionen, die aus anderen Halachisten, z. B. Rosch und Alfaßi, genugsam bekannt sind, nur daß Maimonides, Tur und R. Josef Caro ein wirkliches ״Reglement“ bieten, während dasjenige R. Salomo Lorjas nur etwa eine halbe Folioseite umfaßt! Ueber R. Meir Lublin wird folgendes berichtet (I 312): ״Schon in Lublin war er mit dem Leiter der dortigen Jeschibah Wolf Auerbach in Streit geraten, infolgedessen beide die Stadt verlassen mußten“. Die nicht ganz klare Quelle hierfür befand sich im Besitze Belinsons in Odessa5. Letzterer aber wird folgendermaßen charakterisiert: ״Seine Werke sind nicht von großem literarischen Werte“; seine historisch sein sollenden Berichte sind zuweilen sagenhaft oder un- 1 Harkavy, הרשים גם ףש:ים, Warschau 1899, S. 37 f., Anh. zu Rabbi־ nowitz, דברי ימי ישראל VII, Warschau 1899, מצבת קדש IV, Lemberg 1869, S. 49a. 2 Mischnah Baba Mezia S. 68a, 104b, .Baba Batra S. 70b, Kethuboth S. 66 b, ש°ע יו״ד ע״פ חקי דעת, Berlin 1700, S. 85 b, פכקם מדינת ל״טא ed. Dubnow, Berlin 1925, S. 75, wozu Dembitzer, כל׳לת יופי I 7 a und Wetstein, Quellen- Schriften S. 12 Anm. 2 zu vergleichen sind. 3 Caro, Gesch. d. Juden in Lemberg, Krakau 1894, S. 134. 4 Horodetzky, לקורות הרבבות, Warschau 1910, S. 132, 134. 5 Nissenbaum, לקורות היהודים בלובלין, Lublin 1899, S.. 23.

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