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Monatsschrift für Geschichte und Wissenschaft des Judentums · 1927-01-01 · Heft 1-2 (Januar 1927) · p. Seite 36

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Journal
Monatsschrift für Geschichte und Wissenschaft des Judentums
Volume
71 (1927)
Issue
Heft 1-2 (Januar 1927)
Article
Neuere Literatur zur jüdischen Sagenkunde [Rezension]
Date
1927-01-01
Page
Seite 36 (sequence 24)
Language
German
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36 Frau naht ihm mit dem Messer, der Mann entreißt es ihr, ersticht sie, wird aber von ihren Angehörigen getötet. Der Blutrache fallen in den zwei Familien 220 Leben zum Opfer. Aus der bestimmten Zahl der 220 Toten folgert Davidson, diese Erzählung habe ein wirkliches Geschehnis zum Hintergrund. Nun aber sind von dieser Erzählung mehrere Fassungen bekannt1: bald ist es eine Hexe, die dem Teufel den Liebesdienst erweist, durch ihre Zwischenträgereien zwei Familien und dadurch eine ganze Stadt der Blutrache preiszugeben; bald ist es ein Sklave, der dieselbe ruchlose List anwendet wie unsere Wäscherin. An diesem Punkt muß auf den Grundirrtum in Davidsons Auffassung hingewiesen werden. Er nimmt seinen ibn Sabara viel zu ernst, weit ernster, als ibn Sabara seine Vorlagen nimmt. Wenn dieser die Zahl der Opfer auf 220 ansetzt, bezeugt dies keineswegs die Geschichtlichkeit der Erzählung. Ebenso, wenn er seinen König ans Babylon oder seinen Zimmermann aus Damaskus sein läßt, beweist dies keineswegs, daß der Stoff der Erzählung aus Babylon oder aus Damaskus stamme. Vollends darin, daß der König dem Bildhauer die Hand abhauen läßt, eine Anspielung auf byzantinische Bilder- Sturmerei zu erblicken, ist durchaus ungerechtfertigt; es liegt ja schon viel näher, an das Bilderverbot im Islam zu denken: von lebenden Wesen darf kein Abbild bereitet werden. Zu viel Ehre, erweist Davidson unserm ibn Sabara,־ wenn er ihn sittliche Ideen verkünden läßt. Am Schlüsse des Märchens vom Affen, der den Frauen an den Hals springt, löst der König seinen Harem auf und heiratet die kluge Bauerntochter. Davidson meint, ibn Sabara nehme Stellung für die Monogamie oder für den חרם דרבנו גרשום. Dagegen spricht ja schon die Tatsache, daß die Verfügung des R. Gersoms sich auch zur Zeit ihrer weitesten Geltung nur auf die Aschkenasim bezog2. Unserm ibn Sabara läßt sich aber eine derartige belehrende Absicht gar nicht zumuten. Von dem ,,aut prodesse volunt aut delectare poetae“ gilt für ihn nur das ,,delectare vult“. Das sehen wir auch in der Fabel vom Fuchs im Weinberge, welche er der alten tiefsinnigen Bedeutung entkleidet. Ibn Sabara bewahrt sich äußerste Freiheit seinen Vorlagen gegenüber. Der treulosen Witwe läßt er den 'Schädel ihres Mannes glatt scheren (Ed. Davidson, S. 33). Die Erzählung von Tobia findet sich bei. ihm gründlich umgestaltet. Davidson denkt an eine abweichende Vorlage. Es ist aber durchaus unwahrscheinlich, daß ibn Sabara eine sowohl von der griechischen als auch von der hebräisch-aramäischen abweichende Fassung Vorgelegen habe. Es ist auch sehr unwahrscheinlich, daß ibn Sabara für alle Erzählungen einer Vorlage folgte. Dort, wo Davidsons weitreichende Literaturkenntnisse und eifrige Forschung keine Parallele zu erspähen vermag, dort darf füglich angenommen werden, es handle sich um eine Erfindung ibn Sabaras, nicht um eine Volksüberlieferung. 1 Zusammen gestellt bei V. Chauvin, Bibliographie des ouvrages arabes. et relatifs aux Arabes. Liege. II, 158, 159 (wo auch auf ibn Sabara hingewiesen wird), 195.? Siehe jetzt Louis Finkelsteiu, Jewish self-government in the middle ages New York 1924, 8. 29.

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