Monatsschrift für Geschichte und Wissenschaft des Judentums
- Journal
- Monatsschrift für Geschichte und Wissenschaft des Judentums
- Volume
- 70 (1926)
- Issue
- Heft 1
- Article
- Die Symbolik des Körpers in den rituellen Bräuchen
- Date
- 1926-01-01
- Page
- Seite 48 (sequence 8)
- Language
- German
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48 bedeutet, die mit Aufhören des Sabbats Macht gewinnen1. Die Habdala soll also mit dem Segen über das Licht und Feuer vor dem Gehinnom schützen, den bösen Geist von den Händen bannen und an die Auferstehung erinnern. Der Imbiß nach der Habdala nährt besonders das Knöchelchen, von welchem die Auferstehung ausgehen wird2; wer die abgeschnittenen Nägel achtlos wegwirft, muß sie in der Ewigkeit zusammensuchen (kabbalistisch). Der gehörnte Siegfried ist an einer Stelle verwundbar; der Sabbat hat Adam (den Menschen) gleichsam mit einem Panzer gegen die Masikin geschützt, mit Ausgang des Sabbats fällt dieser Schutz ab, ausgenommen die Nägel, die den Segen des Lichtes erhalten. Für letzteres, das symbolisierende Moment gilt, daß die Hand und die Nägel Arbeit oder Ruhe, Freude oder Leid offenbaren; daß das Betrachten der Nägel erinnerungsstärkend sei3. Sie stellen also ein Symbol dar, daß die Ruhe des Sabbates aufhört, daß Freude des Sabbates zu Ende ist, und daß man des Sabbates gedenken soll. Hände waschen. — Die erste ausgesprochene Symbolik des Händewaschens findet sich Deut 216 ff. bei dem ,,entnackten Kalb“, wo die Aeltesten die Unschuld, die Reinheit ihrer Hände an dem Morde bekunden, indem sie über dem entnackten Kalbe ihre Hände im Bache waschen usw., woher ja der Ausdruck ,,seine Hände in Unschuld waschen“ stammt. — Das Händewaschen ist für acht bzw. sieben Fälle als Pflicht angeordnet4 und zwar 1. wenn man aus dem Badehause kommt, 2. wenn man seine Füße berührt hat, 3. seine Nägel geschnitten hat, 4. und 5. die Schuhe an- und ausgezogen hat, 6. einen Toten berührt hat, 7. seine Kleider gereinigt hat, 8. den Geschlechtsteil berührt hat. Abudr.5 zählt im Namen des Taschbez 7 Fälle auf: 1. wenn man vom Schlafe aufsteht, 2. wenn man vom Anstandsorte kommt, 3. wenn man aus dem Badehause geht, 4. die Nägel geschnitten hat6, 5. die Schuhe ausgezogen, 6. die Füße berührt, 7. den Kopf gekratzt hat. In diesen Fällen handelt es sich wohl lediglich um Reinlichkeit, hingegen kann man in der Pflicht, beim Verlassen des Friedhofes sich die Hände zu waschen, die symbolische Bedeutung erkennen. Jore dea 376,4 erklärt den Brauch als זכר למקדש, als Erinnerung an jene Zeit des Tempelbestandes, da man das Tauchbad als Reinigung von der Unreinheit des Todes benötigte. Kolbo, S. 97 b, führt den רי״אג an, der für diese Sitte keine bekannte Quelle weiß; auch R. Paltoi w~eiß keinen Grund, findet aber recht, so zu tun. R. Nachschon erkennt die Pflicht nur für die, die die Bahre tragen, an und hält sie für eine Einrichtung, die die Sitte von ehedem in Erinnerung erhalten sollte, entscheidet sich also für die Symbolisierung. Bei 1 Einen Beweis dafür glaube ich im S. schemtow katon (letzte Seite) zu finden, wo es heißt: Man spreche bei der Habdala, während man die Nägel betrachtet, ,,וראית את אחורי ופניי לא יראו אג״ף שג״ף גג״ף “ und man ist versichert, daß kein Uebel der Welt über einen Macht gewinnt. 2 Vgl. Löwinger, Auferstehung in Grunwald, Jahrbuch 1923, 119 f. 3 Daher beim .Nachdenken viele Menschen die Gewohnheit haben, auf die Nägel zu sehen. 4 Machsor Vitry S. 242; vgl. Reschitli-Ghochma S. 286b. 5 S. 200. 6 Vg]. Marmorstein, Beiträge in Grunwald, Jahrbuch S. 313; Pes. 112a.