Monatsschrift für Geschichte und Wissenschaft des Judentums
- Journal
- Monatsschrift für Geschichte und Wissenschaft des Judentums
- Volume
- 70 (1926)
- Issue
- Heft 1
- Article
- Die Erwerbung des Bürgerrechts durch naturalisierte Juden in der Stadt Posen
- Date
- 1926-01-01
- Page
- Seite 40 (sequence 9)
- Language
- German
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40 Infolgedessen konnten die Stadtverordneten jedes Gesuch durch eine besondere Kommission nachprüfen lassen, was zur Folge hatte, daß 1843 erst 58 Israeliten zum Bürgerrecht verstattet waren, mithin von einem größeren Einfluß auf das Stadtparlament keine Rede war. Eine grundlegende Veränder 11 n g der Sachläge vohzog sich erst durch einen zufälligen äußeren Grund um die M i tte de r 40 e r J a h re im Anschi u.ß an diepolitischen Ereignisse. Durch die Gleichgiltigkeit der Deutschen gelang es den Polen trotz einer deutschen Mehrheit unter den Stadtverordneten schon 1843 die Wahl des Justizkommissars Ogrodowicz zum Vorsteher zu erreichen. Die Protokolle wurden seitdem wieder deutsch und polnisch geführt. Im nächsten Jahr erlangten die Polen auch zahlenmäßig das Uebergewicht. Welcher Tendenzen sich die Regierung und die deutschen Einwohner von einer solchen Ver- Sammlung zu versehen hatten, zeigte der an den König gerichtete Antrag vom 4. Februar 1846, also unmittelbar vor Entdeckung des großen polnischen Auf Stands Versuchs, daß nach einer ergänzenden Bestimmung des Posener Statuts zu Mitgliedern und Unterbeamten des Magistrats nur Männer gewählt werden dürften, die beider Landessprachen mächtig waren1. . Damit wurde auch die Stellung des Oberbürgermeisters Naumann bedroht, dessen Wahlperiode zu Ende lief. Er schwenkte deshalb, gleichzeitig vom Kitzel des politischen Ehrgeizes gepackt und sich als berufener Führer des Posener Liberalismus fühlend, plötzlich um und trat schon auf dem Provinziallandtag von 1845, dann auf dem Vereinigten Landtag vom Frühjahr 1847, mit solcher Wärme für die völlige Emanzipation der Juden ein, daß ihm die Posener Korporation eine Dankadresse überreichen ließ2. Instinktmäßig sah er im Judentum eine Hilfstruppe, die geeignet war, den polnischen Ansturm abzuschlagen. Außerdem hatte der Hauch des vormärz- 1 5 Stadtverordnete wurden wegen ihrer Teilnahme an der Verschwörung zur Untersuchung gezogen. Der zum Bericht aufgeforderte Minister des Inneren v. Bodelschwingh meldete dem König am 21. März, daß die Stadtverordneten im Widerspruch mit dem Magistrat die fragliche Bestimmung in das nach § 2—4 der revid. Städteordnung nunmehr entworfene Statut aufnehmen wollten. Bei den in der Stadt herrschenden Verhältnissen war es zwar an sich wünschenswert, daß Mitglieder und Unterbeamte des Magistrats wenigstens in ihrer Mehrzahl sich auch im Polnischen verständlich machen konnten. Eine genaue Kenntnis dieser Sprache war aber schon deswegen für das gesamte Personal nicht erforderlich, weil ein Teil gar nicht im Verkehr mit dem Publikum stand und nur äußerst wenige Einwohner sich nicht auch im Deutschen verständigen konnten. Ferner konnten die Stadtverordneten auch ohne statutenmäßige Bestimmungen bei künftigen Wahlen auf die sprachlichen Bedürfnisse des Orts Rücksicht nehmen. Endlich fiel der vom Magistrat erhobene Einspruch ins Gewicht. Dem Beschluß lag also offenbar nur eine feindselige Gesinnung gegen alle Deutschen und die Absicht zu Grunde, sie von den fraglichen Stellen so weit als möglich auszuschließen, denn es konnte sich nur um sie handeln, weil die Polen fast sämtlich sprachlich utraquistisch waren. Durch eine derartige Vorschrift wäre aber der Magistrat auch in der ihm nach § 96 der Städteordnung zustehenden.Wahl der Unterbeamten in unzulässiger Weise beschränkt worden. . Deshalb war der Antrag bereits von der Regierung wie vom Ministerium zurückgewiesen worden. Bodelschwingh erklärte, an dieser Abweisung auch ohne die letzten Ereignisse festh.alten zu müssen und der Bescheid des Königs v. 3. April stimmte ihm zu. 2 Zeitung des Großherzogtums Posen 1847 Nr. 155.