Monatsschrift für Geschichte und Wissenschaft des Judentums
- Journal
- Monatsschrift für Geschichte und Wissenschaft des Judentums
- Volume
- 70 (1926)
- Issue
- Heft 1
- Article
- Systematische Philosophie
- Date
- 1926-01-01
- Page
- Seite 11 (sequence 11)
- Language
- German
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11 der idealen Seinsprinzipien beruhen, ein ideales Ansichsein also Gegenstand der Erkenntnis in, Logik und Mathematik ist und apriorische Realerkenntnis, soweit sie überhaupt reicht, auf der partialen Uebereinstimmung idealer und realer Seinsstrukturen beruht, ist das Prinzip der sittlichen Erkenntnis nicht ein formales autonomes Gesetz der Vernunft. Vielmehr besteht alle sittliche Erkenntnis in echter Wertschau und ist alle Wertschau apriorisches Erfassen der idealen Wertwesenheiten selbst. Dieses Erfassen erfolgt nicht durch das Denken, sondern im Apriorismus des Wertgefühls. Neben den Apriorismus des Denkens und des Urteils tritt ein Apriorismus des Gefühls, neben das intellektuelle Apriori ein ebenso selbständiges und ursprüngliches emotionales Apriori. Mit den Worten Schelers ausgedrückt: ,,Auch das Emotionale des Geistes, das Fühlen, Vorziehen, Lieben, Hassen, Wollen hat einen ursprünglichen apriorischen Gehalt, den es nicht vom Denken erborgt, und den die Ethik ganz unabhängig von der Logik aufzuweisen hat. Es gibt eine apriorische ordre chi coeur, oder logique du coeur, wie Blaise Pascal treffend sagt“. (Scheler, Der Formalismus in der Ethik und die materiale Wertethik, 2. Aufl. 1921, S. 59.) Mit Empirismus hat diese Priorität des Gefühls nichts zu tun. Die Wertakzente, die es den Dingen und Geschehnissen verleiht, sind nicht diesen entnommen, geschweige denn einer Lust-Unlust- Wirkung von ihnen auf das Subjekt entnommen. Umgekehrt, sie sind den Dingen und Geschehnissen vom Wertgefühl aufgeprägt. Der Apriorismus der emotionalen Akte ist ebenso ,,rein", ursprünglieh und autonom wie der logische und kategoriale Apriorismus .auf theoretischem Gebiet. Nur im Wertgefühl ist primär sittliche Erkenntnis gegeben, dessen apriorischen Gehalt die Ethik nur herauszuheben hat. Auch das kantische Sittengesetz ist in Wahrheit nichts anderes als die sekundäre gedankliche Prägung eines solchen primär gefühlten und emotinal apriori erschauten Wertes. Nicht aber ist umgekehrt die durch dieses Gesetz charakterisierte Moral eine Folge des Gesetzesbewußtseins. Dasselbe gilt für alle ähnlichen philosophischen Formulierungen (S. 106). Wertbewußtsein ist demnach ein materiales und gegenständliches Bewußtsein und Werte haben nicht ursprünglich den Charakter von Gesetzen und Geboten, sondern sind inhaltlich materiale und objektive Gebilde idealen Seins. Wdrtstrukturen sind ideale Gegenstände jenseits allen realen Seins und Nichtseins, auch jenseits des realen Wertgefühls, welches sie allein erfaßt. Zur Aktualisierung des von ihnen ausgehenden Seinsollens bedarf es des Subjekts, dessen Zwecke sie werden. In den Akten des Wertfühlens, der Zwecksetzung, des Willens, der Handlung erfolgt ihre Erkenntnis und Verwirklichung. In dieser Bestimmung des Subjekts durch die Werte ward das Subjekt Person. Dieses, daß es in seiner Macht steht, die Werte aufzugreifen, die eigenen Akte in ihren Dienst zu stellen oder nicht, gibt dem Subjekt eine Art Gleichstellung mit den großen metaphysischen Mächten des Seins. Darin besteht die sittliche Freiheit. Und darin liegt die Sonder-