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Monatsschrift für Geschichte und Wissenschaft des Judentums · 1925-01-01 · Heft 1-2 (Januar 1925) · p. Seite 44

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Journal
Monatsschrift für Geschichte und Wissenschaft des Judentums
Volume
69 (1925)
Issue
Heft 1-2 (Januar 1925)
Article
Zur Geschichte der jüdischen Reformbewegung
Date
1925-01-01
Page
Seite 44 (sequence 4)
Language
German
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44 dienstlichen Verbandes unter den Juden den Regierungen eine wesentliche Gewähr bei Ueberwachung dieses fremdartigen Elementes in den europäischen Staaten entzogen wird. Es scheint mir, daß durch Beseitigung des Gebotes der Beschnei düng das moderne Juden״ thum völlig desorganisiert wird, und ich kann nicht umhin, nach״ teilige Folgen oder wenigstens große Schwierigkeiten für die Regie״ rangen zu besorgen/' Diese Ansicht fand die Zustimmung maß״ gebender Stellen insbesondere auch des Bürgermeisters von Meyer, während der Referent für Judenangelegenheiten im Senat, Souchay, der Sache nur eine geringe Bedeutung beimaß. Aber darin waren sich alle einig, daß die Vorgänge in der jüdischen Gemeinde in Frank״ furt a. M., obwohl sie nicht mehr als 3500, Seelen umfaßte, doch auch erhebliche Bedeutung für die anderen Gemeinden gewinnen könnten. Sollte auch grundsätzlich an der Nichteinmischung in jüdische An״ gelegenheiten festgehalten werden, so wurde doch die Frage auf״ geworfen, ob nicht die Entwicklung der Reformbewegung zu einer Sektenspaltung innerhalb der Judenheit führen und die Ausübung des Sektenwesens eine Abweichung von dem genannten Grund״ satz erheischen würde. Diese Befürchtung veranlaßte die Regierung, sich fortlaufend über den Gang der Bewegung informieren zu lassen. Es entspann sich nun ein Briefwechsel zwischen dem Ministerium der Auswärtigen Angelegenheiten einerseits und dem Minister des Innern sowie der geistlichen Unterrichts- und Medizinal-Angelegenheiten anderer״ seits. Die Gutachten der Justizminister Mühler und von Savigny wurden eingeholt1, die, wie es scheint, auch eine direkte positive Einwirkung des Staates auf die Kultusangelegenheiten der Juden und namentlich eine Entscheidung über Fragen des Religionsgesetzes ablehnten, aber ,,ob diese Grundsätze auch bei Verwerfung und Verweigerung der Beschneidung würden festgehalten werden können, oder ob und in welcher Weise etwa würde abgegangen werden müssen, ist eine schwer zu entscheidende Frage, die sich in abstracto und ohne daß eine tatsächliche Veranlassung dazu gegeben wird, nicht wohl beantworten läßt." ,,Das Judenthum, wie es gegenwärtig inmitten unseres Staates vorhanden ist, kann weder als bloß in der Religion bestehend angesehen werden, es beruht vielmehr auf beiden Momenten — dem nationalen und religiösen — gemeinschaftlich, wird gerade erst durch das Zusammentreffen beider constituiert und nur durch die fortdauernde stetige Verbindung beider erhalten. In dieser geschiehtlieh gegebenen positiven Bestimmtheit ist es auf uns gekommen, so hat es in den christlichen — europäischen Staaten, obwohl ein ihnen durchaus fremdartiges Element, Zulassung und Duldung, ja theilweise förmliche Anerkennung gefunden, so ist es von der Gesetzgebung bisher vorausgesetzt worden." ,,Von den ältesten Zeiten an hat dasselbe zahllose Parteiungen und Sekten in sich getragen, mit sehr bedeutenden Abweichungen $1 ׳ Sie sind in den genannten Akten nicht enthalten. Das Folgende ausdem Schreiben des Ministers des Innern bezw. der geistlichen etc. Angelegenheiten an den Minister für ausw. Angelegenheiten vom 20. Januar 1844.

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