Monatsschrift für Geschichte und Wissenschaft des Judentums
- Journal
- Monatsschrift für Geschichte und Wissenschaft des Judentums
- Volume
- 69 (1925)
- Issue
- Heft 1-2 (Januar 1925)
- Article
- Aus der neuesten bibelwissenschaftlichen Literatur
- Date
- 1925-01-01
- Page
- Seite 5 (sequence 5)
- Language
- German
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5 ־־.־ : - Ein alter Kämpfer gegen die Zerreißung des Pentateuch in vier oder fünf Haupt- und eine, Unzahl von Nebenquellen begegnet uns in Harold M. Wiene r. Die kleine von Pastor Dr. Kegel mit einem Begleitwort und von Oberverwaltungsgerichtsrat Dr. Knauth, Jena, mit einem Gutachten versehene Schrift: das Hauptproblem des Deuteronom in m s (Gütersloh, Bertelsmann 1924) macht sich zur Aufgabe, den Zusammenhang und die Einstimxnigkeit der deuteronomischen Gesetzgebung mit den Bestimmuiigen der früheren Bücher nachzuweisen. Harold M. Wiener ist einer von den wenigen, welche mit der Bekämpfung der Dokumententheorie den Versuch einer eigenen positiven Anschauung über den Pentateuch verbinden. Er gibt ohne weiteres Widersprüche und Unverträglichkeiten in der gegenwärtigen Textgestaltung der Tora zu. Sie erklären sich nach ihm daraus, daß in einer früheren Periode seiner Geschichte der Pentateuch nicht aus einer einzigen Rolle oder einer kleinen Anzahl von Rollen bestand, sondern aus einer ganzen Bibliothek kurzer Schriften. Im Laufe der Ueberlieferung ist nicht bloß diese Bibliothek durch irgendwelche Zufälle beschädigt worden, woraus sich der fragmentarische Zustand so vieler Rollen erklärt, sondern es ging unglücklicherweise auch die richtige Reihenfolge gänzlich verloren, und die Vereinigung der vielen Schriften zu einem einheitlichen Werk hat die Herausgeber genötigt, den Verlust dadurch gut zu machen, daß sie einen Anhang hinzufügten. Wir haben diese Theorie, welche hier nur in Andeutungen vorliegt, nicht zu prüfen. Es erhellt aber aus ihr, daß absolute Widersprüche sachlicher Art, welche die Gesetzgebung betreffen, gemäß ihr im Pentateuch nicht Vorkommen dürfen, und daraus ergibt sich das Thema der vorliegenden Schrift, eine Parallele zwischen den Gesetzen des Deuteronomiums und denjenigen früherer Bücher zu ziehen und ihre Einstimmigkeit zu beweisen. Die Schrift richtet sich gegen Driver, der in gewissen konkreten Stellen die Verschiedenartigkeit der beiden Gesetzgebungen hat aufzeigen wollen. Es handelt sich z. B. um Ex 2215 ff. im Vergleich zu Dt 2228. Beide Stellen reden von geschlechtlichem Mißbrauch eines Mädchens; während aber im Ex eine mit Geldstrafe zu sühnende Entführung vorliegt, spricht das Dt von gewalttätiger Schändung, auf welche Todesstrafe gesetzt ist. Es unterliegt keiner Frage, daß in diesem, wie in den andern angeführten Fällen die Möglichkeit eines Ausgleiches, sofern rein auf den Inhalt des betreffenden Gesetzes gesehen wird, wohl besteht. Die Frage ist nur, ob das genügt, ob nicht auch das Problem des Zustandekommens des Gesetzes geprüft werden muß, ob nicht die Umstände aufzuklären seien, aus denen heraus hier diese und dort jene an sich nicht miteinander im Wider- Spruch stehende Formulierung einer Gesetzesbestimmung sich herausgebildet hat. Denn wenn sich z. B. zeigen sollte, daß gewisse Gesetze für ein Nomadenvolk in der Wüste, andere für kultivierte Städtebewohner bestimmt sind, so braucht zwischen dem einen oder andern keine Disharmonie zu bestehen; und doch wird man nur schwer zu der Annahme gelangen, daß sie beide einer einheitlichen Gesetzgebung entstammen. So scheint die rechtsgeschichtliche Betrachtung in dieser Form nicht zu genügen, sie muß vielmehr