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Monatsschrift für Geschichte und Wissenschaft des Judentums · 1924-01-01 · Heft 1 · p. Seite 30

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Journal
Monatsschrift für Geschichte und Wissenschaft des Judentums
Volume
68 (1924)
Issue
Heft 1
Article
Jüdische Frömmigkeit und religiöses Dogma
Date
1924-01-01
Page
Seite 30 (sequence 4)
Language
German
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30 ■ ■;0 י‘■'; י der Gotteslehre gegenüber allem.'י betrachtet dieses als den einzigen Weg, der zum letzten Ziele führt, dem Leben gemäß dem Willen des Höchsten. / Tatbewährung, Gesetzeserfüllung als Vollzug der göttlichen Forderung, ist der Sinn der jüdischen Frömmigkeit, wie er zu ihrem unmittelbaren Ausdruck wird; Gegenüber dieser fundamentalen Tatsache, rückt zumal im Vergleich mit der Gnadenethik des Evangeliums die an sich höchst bedeutsame Scheidung zwischen kultisch — rituellem und sittlichem Gehalt der Thora in die zweite Linie. Paulus, mit dessen Umdeutung der evangelischen Gedanken erst die Distanz von der jüdischen Lehre handgreiflich wird, stellt das Gesetz schlechthin ־־־־ prinzipiell ohne die Trennung zwischen partikular nationalem Ritus und universal sittlichem Gebot — der Erlösungsidee gegenüber. Auch wenn der Kommentar, der nach Hillel das g esamte Gesetz zu der Vorschrift der Nächstenliebe lediglich darstellt, in Wegfall gekommen wäre, wenn also das Judentum auf das Zeremonialgesetz grundsätzlich und ausdrücklich verzichtet -•hätte, würde der Gegensatz der Anschauungen völlig der gleiche geblieben sein. Hier das Selbst des Menschen, das sich die Kraft zum Handeln zutraut, dort das der Eigenmacht zu tätiger Bewährung entleerte Individuum, das seinen positiven Sinn erst von der Erfüllung mit der göttlichen Gnade empfängt. Mit dieser Hinsicht in die zentrale Stellung der Thora als Gegenstand der praktischen Willensarbeit des jüdischen Menschen wird das entscheidende Wort, über dessen Verhältnis zum Glauben ausgesprochen. Um ihre Gebote auszuführen, um sich von ihren Ber Stimmungen in jedem Moment des Daseins leiten zu. lassen, muß er gewiß an ihre Göttlichkeit glauben. Ihre rationalen und irrationalen Forderungen, die chukkim und die mischpatim, die. Offenbarungs- und die Vernunftgebote, sind in ihr als eine Einheit enthalten. Und wer die erfüllt, ist sich bewußt, den göttlichen Willen zu erfüllen. Aber das ist keine Weltanschauung, die ein theoretisches Fürsichsein bedeutet, keine Flucht in die Innerlichkeit der Seele, keine irgendwie zu begründende Begrenzung auf bloße Andacht des Herzens. Daß sie Gesinnung, Ueberzeugung, Einstimmigkeit des Geistes mit sich selber ist, folgt daraus, daß jede wirkliche Willenstat diese inwendigen Dispositionen voraussetzt, um als eine von dem Subjekt selbst gewollte Handlung angesehen zu werden' Aber die.Metaphysik des Glaubens ist auf das geringstmögliche Maß zurückgeführt. Es ist für ein Kind vom Stamme Jakobs nicht möglich, die Offenbarung und Göttlichkeit der Thora für wahr zu halten, ohne den Sinn dieses Dogmas durch die Erfüllung ihrer Vorschriften praktisch an den Tag zu legen. Denn jüdische Existenz ist Dasein unter dem Gebot. Aber es entsteht nicht, wie man sich christliche Frömmigkeit geweckt denken muß, durch ein Fürwahrhalten gedanklicher Inhalte, aus denen die praktische Konsequenz einer bestimmten Daseinshaltung sich ergibt, sondern die jüdische Religiosität der Gesetzeserfüllung, weil sie von Haus aus eine Gläubigkeit der Tat ist, ergießt sich in starkem Strom von Seele zu Seele; das Leben entzündet sich am Lebe n, nicht an irgend einer M ei nun g über die Bedingungen des ״wahren Wesens" von

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