Monatsschrift für Geschichte und Wissenschaft des Judentums
- Journal
- Monatsschrift für Geschichte und Wissenschaft des Judentums
- Volume
- 67 (1923)
- Issue
- Heft 1-3 (Januar 1923)
- Article
- Einzelbemerkungen zur Lieferung 3 - 6 der Holtzmannschen Mischna-Ausgabe [Rezension]
- Date
- 1923-01-01
- Page
- Seite 67 (sequence 5)
- Language
- German
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Tatsache: Man kann ganz allgemein ein Opfer geloben und dann irgend ein Tier dafür bestimmen. Kommt dieses abhanden, so ist man verpflichtet, ein gleiches dafür herzitgeben. Weiht man dagegen von vornherein ein ganz be~ stimmtes Tier, so braucht man es im Falle des Verlustes nicht zu ersetzen. Hatte der Dieb in der zuerst erwähnten Weise geweiht, so kann er für das ge« schlachtete jederzeit ein anderes Tier hergeben. Mithin scheidet dieser Punkt ganz aus dem Delikt aua. Im anderen Falle bleibt er frei von jedem Ersatz, weil er Geweihtes, das unersätzlieh ist, angetastet und damit das Leben verwirkt hat; Jos 7, Achans Diebstahl“. D. h. also: weil der Dieb das Recht hat, für das geschlachtete Tier einfach ein anderes zu geben, daher muß er fünf Tiere für das eine zahlen! S. 57, VII, 5 wird die Behandlung der Strafe des Vier- und Fünffachen für Schlachten und Verkaufen von gestohlenen Tieren mit dem Satze abgeschlossen: ,,wenn er stiehlt und schlachtet oder verkauft im Gebiete des Eigentümers, so ist er von den bezüglichen Strafen frei“. Dann beginnt VII, 6־■ein neues Thema: Bedingung für Zahlung des Duplums; ebenfalls mit der Be- Stimmung, daß der Diebstahl vollzogen sein muß; stirbt aber das Tier vor Vollzug des Diebstahls, so ist der Dieb frei. Daß nun hier nicht vom Schlacht e n oder Verkaufen des Tieres gesprochen werden kann, ist selbstverständlieh. Windfuhr aber bemerkt: ״Das Sterben statt des in diesem Zusammenhang ursprünglichen Schlachtens oder Verkaufens zeugt für die 1andere Herkunft der Mischna!! S. 58. Ein markantes Beispiel für den kausalen Zusammenhang zwischen Unkenntnis und Kritik bei Windfuhr ist auch seine Bemerkung zu VII, 7. Dort wird gesagt, daß Priester in Palästina keine Hühner halten dürfen, aus Rücksicht auf die Priesterabgaben, die in levitischer Reinheit gegessen werden müssen: מפני הטהרות. Dies übersetzt Windfuhr: ״Wegen der Reinheitsvorschriften“ und bemerkt: ״Der Zusatz ולא כ הנים unterliegt starkem Bedenken hinsichtlich seiner praktischen Bedeutung. Es ist nicht abzusehen, warum der auf seinem Dorfe lebende, nicht Dienst am Tempel tuende Priester sich besondere Vorsichtsmaßregeln gegen Verunreinigung sollte aufbürden lassen“!! S. 68, VIII, 4 heißt es: ״Die Begegnung [im Streite] mit einem Taubstummen, einem Narren, oder einem Minderjährigen ist b ö s e. Denn wenn man sie verletzt, muß man Schadenersatz leisten, wird man von ihnen verletzt, so sind sie frei חרש שיטה וקטן פגיעתן רעה. Dies übersetzt Windfuhr: ״gegen einen Taubstummen . . .tätlich zu werden, ist gemei n “! Daß diese glückliche Uebersetzung nicht allein steht, sondern von einer ebenso glücklichen ״kritischen“ Bemerkung begleitet wird, ist selbstverständlich. Windfuhr bemerkt: ״Die Absätze 4a, b stammen aus anderer Quelle“! S. 65. Zu VIII, 4 bemerkt Windfuhr: ״Die jüdischen Frauen gingen gewöhnlich barhäuptig“. Dies ist natürlich falsch. Aus der Erzählung von R. Akiba in derselben Mischna sieht man, daß eine Frau, die ihr Haar entblößt גלתה את ראשה■ als schamlos gilt; in Kethuboth VII, 6 wird die Frau, die auf der Straße barhäuptig geht ד־אשה מגילה eine Uebertreterin des jüdisehen Gesetzes genannt, die keinen Anspruch hat auf die Kethuba. Auch aus zahlreichen anderen Stellen der talmudischen Literatur folgt, daß die jüdische Frau bedeckten Hauptes ging1. 1 Vgl. Büchler, Das Haarschneiden als Strafe, WZ,KM XVIII. Krauss, Talm. Archäologie I, 169, woher wahrscheinlich Windfuhrs Angabe stammt, faßt sogar כפתר, ראשה und גי־יתה ראשה als ״ordnen des Haares“ und;,lösen des Haares“, was ja selbstverständlich ungeheuerlich ist. Es gibt in der ganzen talmudischen Literatur auch nicht einen einzigen Anhaltspunkt dafür, daß die verheirateten jüdischen Frauen ״für gewöhnlich unverhüllten Hauptes . gingen“, wie Krauss behauptet. Gewiß pflegten die jüdischen Frauen auf eine schöne Frisur Gewicht zu legen; die Frisur aber war fürs Haus, für die Straße war eine schöne Kopfbedeckung nötig. Moderne Großstadtdamen verwenden gewiß auf ihre Frisur nicht wenig Sorgfalt, aber auf offener Straßeiwerden sie sich ohne Kopfbedeckung nicht zeigen. Sabbath 57a, b ist nicht bloß von Kopfbedeckungen der Frau die Rede, sondern es geht aus dort auch hervor, daß Sichtbarwerden des Haars eine Schande war. Auf die Frage: ״warum der Mann ראשו מגולה und die Frau ראשה מכוסה “, antwortet R. Josua ben 5*