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Monatsschrift für Geschichte und Wissenschaft des Judentums · 1923-01-01 · Heft 1-3 (Januar 1923) · p. Seite 60

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Journal
Monatsschrift für Geschichte und Wissenschaft des Judentums
Volume
67 (1923)
Issue
Heft 1-3 (Januar 1923)
Article
Mitteilungen zur Geschichte und Literatur aus der Geniza
Date
1923-01-01
Page
Seite 60 (sequence 2)
Language
German
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60 ,'־ י;־■־;׳־י■':'■; ■־V■•■■ in Maghreb an den Häretikern vollziehen ließ, ganz im Sinne Ihn Abiturs. Seine Mitteilung lautet:.דע שמסורות בידען׳בקבלות׳׳דברים רבים מרבים שומנינו זה בזמן הגלות שאץ.בו דיני ■נפשות אץ וה אלא בישראל שעבר עבירות מיתה, אבל האפיקירסום והצדוקים כפי—רוב דעותיהם הורגין אותן לכתחילה כדי שלא יפם־דו את ישראל ויאבדו באמונה וכבר יצא מזה 1הלכה למעשה באנשים הרבה בארצות המערב כולן. Unter ארצות המערב wird *man hier wohl auch an Spanien denken müssen. Abraham, der Sohn des Maimonides, nennt Spanien ארץ הפצרה, indem er sagt: וחכמי גלות ירושלים אשר. בספרד היא■ ארץ המערב (s. מלחמות ה׳, Vilna, 2a), und Gelehrte aus Karuvan, wie Nissim ben Jacob, werden mit denen aus Andalusien zusammen erwähnt, wie Isäk Ibn Ghayyath, Alfasi, Ibn Migash und Ibn Esra (s. Rapoport in der Einleitung zum פריחרן, ed. Stern p. IX, 13). Der Verfasser der Responsen 402 § בנימין זאב zitiert ebenfalls: ומעשה הנה תמיד אצליו בערי המערב בכל ומן להרוג המוסרים. Für Spanien haben wir noch andere Beweise für die peinliche Gerichtsbarkeit unter den Juden. In החלוץ I, 22 f. lesen wir: נפעוד לאלהינו בכל דור ודור "לכלות קוצים מן הכרם ולעדור ולהסיר סירים סבוכים מלשין ודלמור. R. Jehuda, Sohn des Ascheri, meldet in seinen Responsen (55 B), daß Joseph ibn Migash an einem Versöhnungstage, der auf einen Sabbat fiel, die Todesstrafe an einem Denunzianten vollziehen ließ. R. Isaak ben Schescheth berichtet, daß man in den Heiligen Gemeinden von Sefarad, Aragon, Valencia und Katalonia die Todesstrafe an den Denunzianten vollzogen hat :(וזה היה דרך הקהלות הקדושות בספרד בארגון בבלניסיא וקטלוניא). Für Kastilien haben wir, ausdrückliche und unzweifelhafte Dokumente, daß die peinliche Gerichtsbarkeit seitens der jüdischen Gemeinden erst 1379 endgiltig aufgehört hat (s. Kayserling, Jahrbuch IV, 273)3. Alle diese Belege bestätigen Ibn Abiturs-Angaben. Wie und ob die Möglichkeit vorhanden gewesen ist, die peinliehe Gerichtsbarkeit zu vollziehen, ist eine andere Frage. Es gibt keinen triftigen Grund, die einstimmige Nachricht dieser Autoritäten zu bezweifeln. Wir wissen, daß die Juden in Babylonien, nach der Zerstörung des Tempels, wahrscheinlich infolge der mazdakischen Umtriebe, die die Reinheit des jüdischen Familienlebens zu beflecken drohten, die Todesstrafe vollzogen haben.' Es wird nämlich erwähnt, daß R. Hama b. Tobia, die Imratha, Tochter des Priesters Tali, wegen Unzucht verbrennen ließ1 2. Aber auch für spätere Jahrhunderte fehlt es an Zeichen nicht, die obige Nachrichten, wenn auch nicht bestätigen, Jedoch wahrscheinlich machen. Obzwar auf Eldads Berieht nicht viel zu geben ist (s. Epstein, Eldad, 7, Nr. 17), trotzdem ist es interessant zu hören, daß man in seinem Lande die vier Todesstrafen noch ausübte. Wichtiger, obwohl ebenfalls legendarisch, ist der Bericht im Buche der Frommen (0' חסידים ed. Berlin, § 630, s. 169), wo wir lesen : ואח״ב הטמינו בחול רק מעט נקב פתוח היה ועינוהו והכוהו עד בין מות לחיים כן עשו שלש פעמים. Erinnert sei auch noch an die Strafbarkeit in Spanien unter Chasdai ibn Schaprat 1 Kommentar zur Mischna Hullin I2. 2 Vgl. b. Smh. 52. B.; vgLBüchler, MGWJ 50, 549, Ä. 2 .und Mar״ niorstein, Midrasch ־Haserothwe yeteroth London sl917, Einl. S. 11: 3 [Weiteres bei A. Frei im an n, Jahrbuch der jüd.-lit. Ges. XII 257.] I. II.

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