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Monatsschrift für Geschichte und Wissenschaft des Judentums · 1923-01-01 · Heft 1-3 (Januar 1923) · p. Seite 38

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Journal
Monatsschrift für Geschichte und Wissenschaft des Judentums
Volume
67 (1923)
Issue
Heft 1-3 (Januar 1923)
Article
Der Bürge nach biblischem Recht
Date
1923-01-01
Page
Seite 38 (sequence 4)
Language
German
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38 ausschließlich die Terminologie einzelner nicht juristischer Bibel-, stellen, an denen der Bürgenobligation Erwähnung geschieht, mit deren Hilfe einzelne Spuren in dem Entwicklungsgang der israelitischen Bürgenhaftung an der Hand der Ergebnisse der Rechts- Vergleichung verfolgt werden können. Die Stelle in der Bibel, mit der wir unsere Analyse, beginnen, weil der Bürgschaftsgedanke in ihr den breitesten Raum einnimmt, ist Prov 66-ג. Was zunächst ihren Inhalt betrifft, handelt es sich hier um eine jener Verwarnungen vor der Bürgschaftsübernahme, wie sie, wenn auch׳ nicht in solcher Schärfe und Eindringlichkeit, nicht nur in der jüdischen, sondern auch in der Literatur anderer Völker Vorkommen1, Solche Ver- Warnungen können besonders dann, wenn sie in so mannigfacher Anwendung und so großer Zahl erscheinen — in. den Proverbien und Sirach nicht weniger als zwölfmal — nicht mit der üblichen Begründung abgetan werden, daß mit der Bürgschaftseinrichtung ,,offenbar sehr schlechte Erfahrungen gemacht worden sind“2. Gewiß, es steht ja außer Frage, daß das Institut der Bürgschaft schon in der Zeit, auf welche die erwähnten Bibelstellen sich beziehen, von Erpressern mißbraucht wurde, um dabei durch allerlei Wucher Geschäfte zu machen, wodurch harmlose Leute oft um ihr Vermögen gebracht wurden. ,,Der schlechte Mensch“, so lautet eine Stelle in Sirach, ,,bringt den Bürgen um sein Hab und Gut“ und eine zweite: .״Der schlechte Mensch drängt sich dazu, Bürgschaft zu leisten“ 3. Aber diese traurigen Erscheinungen waren letzterdings nur die Folge der nicht minder traurigen Rechtslage, in der sich der Bürge in jenen Zeitläuften gegenüber dem Gläubiger befand. Wie war nun diese Rechtslage beschaffen? Welche Art von Bürgschaft ist es, vor der hier so eindringlich gewarnt wird? Weder der biblische Text, noch auch die Versionen und Kommentare lassen eine Antwort auf diese Fragen erkennen4. Einen Anhaltspunkt gewähren üns vielmehr nur die beiden Termini, durch welche die Bürgschaftsübernähme hier ausgedrückt erscheint. Hiermit sind wir bei der Terminologie der biblischen Bürgschaft selbst angelangt. —Wir besitzen für. die Feststellung des zur Bezeichnung der biblischen Bürgschaft dienenden Sprachgebrauchs einen geeigneten Ausgangs- - 1.Schon Clemens von Alexandrien stellt Stromata 215, 70 den oben erwähnten Spruch Prov. 6X neben das 1זו 67ךך dpa o’ ä~a des delphischen Orakels. Aehnliche Sprüche linden sich ferner in den sog. Aphorismen der sieben Weisen und bei den Paränetikern der vorsokratischen Zeit. .So singt Thaies: 1עןו6ןץ <psü־(s1v und sagt Epicharmos: £6ץץ« äzac, קןץ, e-ftuvc, Capt et. Die Literatur bei Partsch S. 158 und Diels: Die Fragmente der Vorsokratiker, Berlin 1906. Hierher ist auch das alte deutsche Sprichwort zu zählen, das sich im Volksmunde bis auf den heutigen Tag erhalten hat: ״den Bürgen soll man würgen“ oder: ,,Bürgen tut würgen“. Ferner: Sirach 2914, 18, 19. Gen rabb. "iu,אמד ר״ חביב» ברח מן שלש . ♦י♦ מלעשות ערבות בין אדם לחברו. 2 So auch noch Benzinger, Hebr. Archäologie 1. Aufl. S. 352. 3 Sirach 2914, 19. 4 Septuag. Syr. Tärg. Vulg. halten sich an den Wortlaut des Textes, den sie wortgetreu übersetzen. Siehe aber weiter S. 5 Anm. 7b u. S. 11—12. In der Traditionsliteratur wird die hier in Rede stehende Bürgschaft auf das sinaitische VerPÜichtuugsVerhältnis zwischen Gott und Israel bezogen, das wir im vorhergehenden Abschnitt als den ältesten Anwendüngsfall der biblischen Bürgschaft erkannten. .Vgl. Jalkut Prov 6! und Raschi zu Prov •6!.

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