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Monatsschrift für Geschichte und Wissenschaft des Judentums · 1923-01-01 · Heft 1-3 (Januar 1923) · p. Seite 5

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Journal
Monatsschrift für Geschichte und Wissenschaft des Judentums
Volume
67 (1923)
Issue
Heft 1-3 (Januar 1923)
Article
Zu Religionsphilosophie der Gegenwart
Date
1923-01-01
Page
Seite 5 (sequence 5)
Language
German
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5 Beschreibung als zweckvoll für den Organismus feststellt, ohne ihren Mechanismus zu durchdringend Der Zweckgedanke ist nicht konstitutiv für das Objekt, sondern ist eine die Forschung leitende Idee von regulativer Bedeutung. Der Zweckgedanke ist ein Gesichtspunkt der Forschung, nicht eine hinter der.Wirklichkeit stehende Macht. b) Ethik. Erweist bereits die Naturphilosophie die methodische Selbständigkeit der Erkenntnis, so führt die gleiche Betrachtungsart zur Aufklärung der logischen Grundlagen . des sittlichen Bewußtseins. Auch hier hat die transzendentale Methode das Faktum der sittlichen Kultur in seinen autonomen Grundlegungen zu erweisen. Das Faktum der sittlichen Kultur aber ist nicht in einem Gegenstand der Natur wirklich, findet überhaupt nicht in einem Sein seinen Ausdruck, sondern ist der Inbegriff des Sein-Sollenden. Auch das Sein-Sollende aber ist nicht lediglich der subjektiven Entscheidung überlassen, sondern im Recht wissenschaftlich geklärt und zu objektiven Ideen geformt. Die Grundlagen des Rechts sind die Grundlagen der sittlichen Kultur, die Prinzipien der sittlichen Erkenntnis. So hat die Ethik ihre Unabhängigkeit von der Naturerkenntnis. Das Recht aber erstrebt die objektive Ordnung des menschliehen Gemeinschaftslebens, fordert über den subjektiven Parteiungen der Interessen die Einheit der staatlichen Ordnung, in welcher die widerstrebenden subj ektiven Willen zur Ö b j e k - t i v i t ä t des Wollens vereinigt werden, ist die Richtung der Person zur Persönlichkeit. In dieser Einheit wollender Persönlichkeiten ist die Mitarbeit eines jeden einzelnen gefordert und darum seine Freiheit Bedingung. Der S t a a t ist ein Reich freier Persönlichkeiten, beruhend auf der Pflicht der Objektivierung des politischen, wirtschäftlichen, geistigen Lebens. . Die Unabhängigkeit der Ethik von der Naturerkenntnis bedeutet' zugleich die Unabhängigkeit der sittlichen Aufgabe Staatlicher Kultur von den Naturbedingungen des Staates in Rasse und Volk. Staat ist kein Naturbegriff, sondern ein Kulturbegriff. Ihm anzugehören und für ihn zu wirken ist die. sittliche Aufgabe aller seiner Bürger. Die sittliche Gemeinschaft ist ein Reich der Freiheit, dem alle menschliche Natur zu dienen bestimmt ist. Das ist ihre Pflicht und ihre Würde. Wer diese sittliche Idee des Staates zur Tatsache der Blutsgemeinschaft erniedrigt, vernichtet die A u t o - n o m i e des sittlichen Bewußtseins. Die Idee der N a t i o n ist die AufgabedexKulturgemeinschaft des Staates, nie Kt

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