Monatsschrift für Geschichte und Wissenschaft des Judentums
- Journal
- Monatsschrift für Geschichte und Wissenschaft des Judentums
- Volume
- 65 (1921)
- Issue
- Heft 1-3 (Januar 1921)
- Article
- Die Stellung der Juden in den 1793 und 1795 von Preußen erworbenen polnischen Provinzen zur Zeit der Besitznahme
- Date
- 1921-01-01
- Page
- Seite 55 (sequence 13)
- Language
- German
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erworbenen polnischen Provinzen zur Zeit der Besitznahme. 55 mannigfache Abänderungen erfahren. Es fand Erweiterung bzw. Abschwächung fortgesetzt durch die auf Juden be־ züglichen Konstitutionen der Reichstage, durch andern erteilte Königliche Privilegien, durch Anordnungen der geistlichen Behörden und durch die Menge der adligen und geistlichen grundherrlichen Privilegien, die es besonders im 18. Jahrhundert überwucherten1). Mit dem Überwiegen: der Adelsherrschaft über die Königsmacht hatte sich die Befugnis des Adels und der Geistlichkeit zur gleichberechtigten Privilegienverleihung herausgebildet2). Bei dem Geldbedürfnis und der Geld־ empfänglichkeit des Adels waren die Privilegien zu einer Waffe im wirtschaftlichen Kampfe ausgeartet, die jederzeit durch teuer bezahlte Gegenprivilegien unschädlich gemacht werden konnten3). Der Rechtszustand der Juden war von den Schwan־ kungen des von Ort zu Ört verschiedenen Wirtschafts־ kampfes abhängig; trotzdem läßt das Neben־ und Gegeneinander der Privilegien in den grundherrschaftlichen Städten im großen ganzen doch eine gewisse Einheitlichkeit dürchschimmern. Eine gar zu große Einengung fand eben ihre Grenzen an der Rücksicht, die Juden ad ferenda onera publica idoneos4) zu erhalten. Zu fronender ,Hörigkeit, wie etwa die christlichen Stadtbürger, sanken dabei die Juden niemals herab. ף Z. VI. 416. ף D. J. 1793 S. 555. Z. XX. 21. s) Die Pos. Kammer schreibt anläI31ich der Privilegiensammlimg an das südpreuß, Gen.-Finanz-Dep. am 7. 4. 1797: Und was die Verhältnisse der Juden gegen die Christen betrifft, so laufen die Privilegien beider Glaubensgenossen so durcheinander, daß man bei den einzelnen Streitigkeiten nichts als Widersprüche findet, und beinahe der Gedanke• nicht entstehen (nicht fehlen) kann, daß es unter voriger Regierung jeder Zunft und jeder Religion ein leichtes gewesen seyn muß, Privilegien zu erhalten, wie sie sie nur hat haben wollen. A. VIII 14. Bl. 126. 4) Heppner-Herzberg: Posen 71.