Monatsschrift für Geschichte und Wissenschaft des Judentums
- Journal
- Monatsschrift für Geschichte und Wissenschaft des Judentums
- Volume
- 64 (1920)
- Issue
- Heft 1
- Article
- Der Segan
- Date
- 1920-01-01
- Page
- Seite 38 (sequence 9)
- Language
- German
- Belongs to
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38 Der Segan. Hohepriester aufgefaßt werden. Wenn Büchier jedoch meint, daß zwischen der Stellvertretung und der Erbfolge ein inniger Zusammenhang bestand, so übersieht er eben, daß es zur Zeit des Herodes keine erbliche Hohepriesterwürde gab. Und wenn er aus Antiqu. XI 8,2 und XII 5,1 den Schluß zieht, daß der Bruder des Hohenpriesters dessen berufener Stell- Vertreter war, so trifft das nur für die alte Zeit, da die Hohe' priester unabsetzbar waren, und auch nur für den Fall zu, daß der nächste Erbe, der eigene Sohn, das gesetzliche Alter noch nicht erreicht hatte.. Für Ausnahme-Fälle, in welchen die Erbfolge im hohenpriesterlichen Hause eine zweifelhafte war gab es ja in der ersten Tempelperiode und sicherlich auch während der zweiten bis zu den Makkabäer-Kämpfen einen ständigen Vize-Hohepriester, sodaß wir kühn behaupten dürfen^ daß ein solcher auch während des siebenjährigen Interregnums 160—53 wieder seines Amtes gewaltet hat. Das Amt des Vize-Hohenpriesters mußte geradezu als Wall für die Erblichkeit der hohenpriesterlichen Würde aufgefaßt werden. Hätte Joseph b. Ellern, nicht gewußt, daß der mit den Pharisäern sympathisierende Matthias b. Theophilos bei Herodes in Ungnade gefallen war, so hätte er gewiß nicht den Mut gehabt, sich als den präsumtiven Nachfolger zu betrachten, zumal Herodes aller Wahrscheinlichkeit nach in der Eile gar nicht um die Erlaubnis zur Stellvertretung angegangen werden konnte. Herodes hatte aber in seinem Mißtrauen gegen alle Welt gerade die Bestellung Joseph b. ELlem’s zum Vertreter als eine Herausforderung angesehen, und hätte schon darum allein den Matthias abgesetzt, um vor aller Welt zu dokumentieren, daß ׳ es für ihn keine erbliche Hohepriester-Würde gibt. Joseph ben Ellern galt also keineswegs als der zur Stell- Vertretung Berufene, und es ist demnach ausgeschlossen, daß er auf Grund der mischnischen Bestimmung schon vor Jom Kippur zum eventuellen Vertreter bestimmt wurde. Er kann aber ebensowenig als Segan die Vertretung übernommen haben, weil er dann wissen mußte, daß er als solcher bei