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Monatsschrift für Geschichte und Wissenschaft des Judentums · 1918-01-01 · Heft 1 · p. Seite 71

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Journal
Monatsschrift für Geschichte und Wissenschaft des Judentums
Volume
62 (1918)
Issue
Heft 1
Article
Einzelbemerkungen zur Lieferung 3 - 6 der Holzmannschen Mischna-Ausgabe [Rezension]
Date
1918-01-01
Page
Seite 71 (sequence 2)
Language
German
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Besprechungen. 71 der durchgreifendsten Gesetze des Aufbaues der Mischna, für welches auch Challä III 4 und III 9 Beispiele sind. Dieses Grundgesetz kennt Albrecht nicht, da er diese Mischnas als spätere Einschübe erklärt. S. 32. IV 3 יו. Lies שכבר für שכבר. Vgl. Koli. 4, 2. Ebenso כבר für כבר. vgl. Koh. durchwegs. S. 36. zu IV 8b. 2* Im Auslande müssen zwei Challot abgesondert werden, und zwar ist eine Challa zum Verbrennen bestimmt, weil das Ausland als unrein betrachtet wird, die andere für den Priester, angeblich damit das Challagesetz nicht vergessen werde (siehe Sammler z. St.), richtiger und einfacher mit Gold- Schmidt z. St., damit der Priester nicht um seine Abgabe komme«. Daß aber die von Albrecht vorgezogene Erklärung sinnlos ist, beweist die Halacha: die zum Verbrennen bestimmte Challa muß im vorgeschriebenen Maße abgesondert werden, während für die dem Priester zu gebende Challa kein bestimmtes Maß erforderlich ist. Es genügt also, dem Priester Challa von der Größe einer Nadelspitze zu “geben. Dies kann doch nur in der Bedeutung einer symbolischen Handlung einen Sinn haben, wie der jerusalemisehe Talmud und alle Kommentare erklären. S. 37. zu IV 8<L »Die Bestimmuug, daß sie jedem Priester gegeben werden darf, bezieht sich wohl auf den Umstand, daß die Challa keine längere Aufbewahrung vertrug, deswegen nach Jerusalem, wo sonst die Verwaltung der Abgaben zentralisiert war, nicht abgeliefert werden konnte und an Orten, wo Priester waren, diesen unmittelbar gegeben wurde.« Dies ist falsch. In den tannaitischen Quellen ist von einer »Zentralisierung der Verwaltung der Abgaben in Jerusalem« und überhaupt von einer Verwaltung der Abgaben nicht die leiseste Spur vorhanden, während das Gegenteil dessen aus unzähligen Stellen hervorgeht1). In einer Zeit, da der weitaus größte Teil der Priester nicht in Jerusalem, sondern im Lande zerstreut wohnte, war eine Zentralisation der Abgaben in Jerusalem auch unmöglich. Die fragliche Bestimmung der Mischna meint aber, wie der jerusalemisehe Talmud und Maimonides erklären: man darf jedem Priester, auch einem Am-ha-Arez, geben; S. 41, IV 11V »Die Gabe wurde nicht angenommen, da ') Zusammen gestellt bei ßiichler, Der galiläische Am-ha-Arez S. 38 ff.

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