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Monatsschrift für Geschichte und Wissenschaft des Judentums · 1917-01-01 · Heft 1 · p. Seite 61

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Journal
Monatsschrift für Geschichte und Wissenschaft des Judentums
Volume
61 (1917)
Issue
Heft 1
Article
Joseph Jonas Theomim-Fränkel, Rabbiner in Krakau (1742 - 1945), und seine Zeit
Date
1917-01-01
Page
Seite 61 (sequence 11)
Language
German
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Joseph jonas Theomim-Fränkel, Rabbiner in Krakau. 61 das Erscheinen des Rabbiners1). Die Gemeinde entschied sich in ihrer Mehrheit für Rudnicki, weil dieser vom König ernannt war. Selbstverständlich jwar Gordon über diesen Entschluß ergrimmt und ließ darauf den unter dem Schutze Rudnickis neu gewählten Vorstand auseinanderjagen. Wie konnte unter solchen Umständen der neue Rabbiner sich zum Antritt seines Amtes entschließen? Selbst alte erfahrene Kahalsvorsteher wären über die zu ergreifenden Maßregeln in Verlegenheit gewesen, wie sollte ein 24jähriger junger Mann sich in diesen Wirrnissen zurecht finden? Dazu kam, daß Isak Joseph Theomim befürchten mußte, in den Strudel der Schuld- Verpflichtungen der Gemeinde oder der Landsmannschaft hineingerissen zu werden. Endlich hatte er alle Veranlassung, dem Zorn seines Vorgängers, der in Dzialoszyce wohnte und nach wie vor den Titel eines Krakauer Landesrabbiners führte, aus dem Wege zu gehen. Seine Anhänger legten dem Wojewoden von Sandomierz den Sachverhalt vor, und dieser sandte der Landsmannschaft und dem Krakauer Kahal folgenden Erlaß: Ich, Johann Tarfo auf Schloß T§czyn usw. tue kund ... da mein Befehl noch nicht befolgt wurde, weil der Rabbiner aus Furcht vor verschiedenen impetitiones in der Landsmannschaft noch nicht erschienen ist, so versichere ich den obengenannten Joseph Icko Jonowicz meines Schutzes und meiner Protektion. Ich habe alles so geordnet, daß er ohne Gefahr in seine Diözese kommen könne. Den Ältesten befehle ich gleichzeitig, daß sie sofort nach dem Anlangen des Rabbiners demselben sein Amt übergeben und ihn in seine Funktion einführen. Datum am 10. Dezember 1744 2). Gleichzeitig sandte derselbe Wojewode dem Rabbiner folgende Zuschrift: »Herr Landesrabbiner zu Krakau und Sandomierz! Ich höre, daß Ihr irgend ein Attentat befürchtet und daher behufs Übernahme Euerer Amtsfunktionen zu uns nicht kommen wollet. 1J Vgl. oben S. 58. 2) Rel. castr. 172, S. 129—136.

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