Monatsschrift für Geschichte und Wissenschaft des Judentums
- Journal
- Monatsschrift für Geschichte und Wissenschaft des Judentums
- Volume
- 61 (1917)
- Issue
- Heft 1
- Article
- Joseph Jonas Theomim-Fränkel, Rabbiner in Krakau (1742 - 1945), und seine Zeit
- Date
- 1917-01-01
- Page
- Seite 59 (sequence 9)
- Language
- German
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Joseph Jonas Theomim-Fränkel, Rabbiner in Krakau. 59 Magistrat bereits die jüdischen Gewölbe revidieren und die Waren confiscieren1). Die Juden überreichten einen Protest gegen dieses Verfahren2). Er half ihnen aber nicht viel. Schon am 4. März 17443 *) erließ der König ein Dekret, in dem er feststellte, daß die Juden bisher widerrechtlich »varias merces utpote panna, serica, aromata, ferra simplicia et Norimbergica Cracoviam inducere, mercimonia publica in fornicibus verum exponere ac etiam per lapideas et domos ulnatim at partitim. . . divendere, domos multas in suburbiis occupare et possidere et liquores quosvis propinare, ceras extra regnum evehere, artes mechanicas exercere . . . und befiehlt, daß die Juden den so stark entwickelten Handel sofort aufgeben, dem Magistrat dagegen, daß er den Erlaß mit Trompetenschall auf dem Marktplatz veröffentlichen lasse*).« In Ausführung des königlichen Erlasses ließ der Hof Schatzmeister Grabowski am 27. März 1744 bekannt machen, daß die Juden ihre Waren binnen eines Vierteljahres ausverkaüfen sollen und nachher ihren Handel auf die im Vertrag vom Jahre 1485 und im Reichstagbeschluß vom Jahre 1565, fol. 98 und 1567, fol. 131 (De Judaeis) festgesetzten Grenzen zu beschränken hätten5). Die Juden setzten alle Hebel in Bewegung, um die Ausführung des königliehen Erlasses zu vereiteln, oder wenigstens hinauszuschieben, wie es ihnen in einem zweiten königlichen Erlaß vom 11. August 1744 tat» *) Rel. castr. 167, S. 691. Der Kahal protestierte gegen die Congregation der Kaufleute, daß sie per licenciosos homines (Nowakowski und Kozlowski) bei den Juden Rakower und Fischer Junior Waaren confiscieren ließ; auch wurde Lewek Israelowicz auf dem Stradam auf offener Straße beraubt. 2) Rel. •castr, 170 (702), S. 1608. In Ermangelung eines anderen Aktenstückes überreichten die Juden ein Moratorialdekret aus dem Jahre 1701 (14. Juli), in dem ihnen gestattet wird, zu handeln, damit sie ihre Schulden tilgen können. 3) AIGK. Siehe auch Rel. castr. 170, S. 1211—15. *) Vergleiche die Publikationen aller derartigen Befehle: Balaban: Die Juden Lembergs um die Wende des XVI u. XVII Jahrhunderts, S. 434• 5) Rel. castr. 170, S. 1385.