Monatsschrift für Geschichte und Wissenschaft des Judentums
- Journal
- Monatsschrift für Geschichte und Wissenschaft des Judentums
- Volume
- 60 (1916)
- Issue
- Heft 1
- Article
- Die Vorgeschichte Israels und seiner Religion
- Date
- 1916-01-01
- Page
- Seite 23 (sequence 5)
- Language
- German
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Die Vorgeschichte Israels und seiner Religion. 23 hat er dir gedient« scheint mir nicht gerechtfertigt zu sein. Ebenso wenig kann meines Erachtens aus josua 7,25 geschlossen werden daß die Todesstrafe für schwere Diebstähle wie im babylonischen Kodex auch in Israel bekannt gewesen sei. Dort bei Achans Treubruch handelte es sich doch um schwerer Wiegendes als Diebstahl. .Im Kodex Hammurabi werden die Rechtsprozesse, weil sie in den Tempeln stattfanden, als »vor Gott« oder »am Tore Gottes« geführt bezeichnet. Dies erklärt wohl den Ausdruck Elohim in Exod. 22, 7. 8, aber deshalb kann Elohim hier doch nicht gut mit »Gott« statt mit »Richter« übersetzt werden. Denn wie soll man das. אשר ירשיען אלהים anders als mit »Richter« übersetzen? Aber nicht bloß das schriftliche Gesetz, auch die mündliehe Tradition bietet vielfache Anhaltspunkte zu Vergleichen. Namentlich eherechtliche Bestimmungen, sogar Redewendungen in der Eheverschreibung (Kethubba) und im Scheidebrief (Get) der alten Zeit (z. B. in den jüd. aram. Payrusfunden von Assuan) zeigen merkwürdige Analogieen mit den gleichlautenden Be- Stimmungen in den babylonischen Inschriften und ergänzen solchermaßen die zuweilen wortkargen oder fehlenden eherechtlichen Bestimmungen der Bibel. Eine große Schwierigkeit wenigstens für die Apologeten bietet bekanntlich das deutlich ausgesprochene jus talionis in der Bibel und die dieses Recht geradezu aufhebende mündliche Lehre von der Ersatzleistung im Talmud. Jampel glaubt der Schwierigkeit auch ohne Annahme einer Fortentwickelung des Gesetzes Herr geworden zu sein, indem er geltend macht, daß auch der babylonische Rechtskodex neben dem jus talionis eine Kompensation durch eine Geldstrafe kennt. Wieso dann aber in Exod. 21,23. 24 Lex. 24,19. 20 Deut. 19,21 trotz der »urebräischen« Bestimmung der Kompensation doch das »Auge um Auge« beibehalten und erst durch den Talmud aufgehoben werden mußte, bleibt dem historisch geschulten Leser immer noch unbegreiflich. Wie paßt das zu Jampels These (S. 128), daß der Kodex Hammurabi die »vorbiblische Bibel« darstellst, »an deren Lehren und Gesetzesbestimmungen die biblische Gesetzgebung, die Thora Mosis, anknüpft, indem sie dieselben teils in der alten